Kreis Kaiserslautern Streit um Kreisumlage: BVG soll über Beschwerde des Landes entscheiden

Nun liegt der Ball in Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht ist die dritte Instanz, die sich mit dem Streit um die Kreisumlage K
Nun liegt der Ball in Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht ist die dritte Instanz, die sich mit dem Streit um die Kreisumlage Kaiserslautern beschäftigen muss.

Erhalten die Orts- und Verbandsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern eine Erstattung für die zu viel gezahlte Kreisumlage oder nicht? Die Antwort auf diese Frage wird wohl noch geraume Zeit auf sich warten lassen. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Streitfall erst mal ans Bundesverwaltungsgericht (BVG) weitergereicht.

Die Vorgeschichte ist lang, die juristischen Details sind kompliziert: Die Trierer Aufsichtsbehörde ADD hatte den Umlagesatz des Kreises für das Haushaltsjahr 2016 gegen dessen Willen angehoben. Damit sollte das Kreisdefizit gesenkt werden. Die Erhöhung hatte der Kreis abgelehnt, weil die Gemeinden, die die Umlage schultern müssen, selbst tiefrote Zahlen schreiben. Das OVG gab im August der Klage des Landkreises statt: Die ADD habe rechtswidrig gehandelt. Revision gegen diesen Gerichtsbeschluss wurde vom OVG nicht zugelassen, aber gegen diese Nichtzulassung der Revision hat das Land Anfang September Beschwerde eingelegt.

Der Rechtsstreit geht nun in die dritte Instanz, zum BVG

„Hält das OVG eine Beschwerde für zulässig und begründet, hat es die Möglichkeit der Selbstkorrektur“, erläutert die Kreisverwaltung. „Das heißt, das Gericht kann die Revision im Nachgang doch noch zulassen, sogenannte Abhilfe schaffen.“ Will es – wie in diesem Fall – der Beschwerde nicht abhelfen, geht der Rechtsstreit in die dritte Instanz: ans BVG in Leipzig, das abschließend entscheidet. Ist auch das BVG der Auffassung, dass kein Grund für die Zulassung der Revision vorliegt, weist es die Beschwerde zurück und das Berufungsurteil des OVG wird rechtskräftig. In diesem Fall hätte der Kreis gewonnen. Das BVG kann allerdings auch zu dem Schluss kommen, dass ein Grund vorliegt, die Revision zuzulassen. Dann schließt sich das eigentliche Revisionsverfahren vor dem BVG an.

Den Ortsgemeinden bleibt nur, weiter auf Rückzahlung zu warten

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für ein Revisionsverfahren liegt laut Kreisverwaltung bei rund 15 Monaten und auch ein Verfahren über eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde dauere gewöhnlich mehrere Monate.

So oder so: Für die teils finanziell klammen Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern bleibt also noch geraume Zeit offen, ob sie die Rückzahlung aus dem Jahr 2016 in Höhe von insgesamt über zwei Millionen Euro erhalten werden oder nicht.

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