HAUPTSTUHL Straßenbaubeiträge: Sonderregelung für überlange Grundstücke

In Hinblick auf die Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge hat der Gemeinderat Hauptstuhl beschlossen, die Tiefenbegrenzung an den Grundstücken auf 50 Meter festzulegen. Ist das Grundstück tiefer und hinter den 50 Metern nicht bebaut, wird diese Fläche für die Beiträge nicht mitberechnet. Ortsbürgermeister Gerald Bosch (SPD) wies darauf hin, dass es im Ort mehrere Straßenzüge mit überlangen Grundstücken gebe, sodass eine Tiefenbegrenzung sinnvoll sei.