Frankelbach Steuern: Grundstückseigentümer müssen mehr zahlen
Als Vorgabe gilt jetzt für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz, dass ein auf 465 Prozentpunkte erhöhter Hebesatz von innerörtlichen Grundbesitzern gefordert werden muss. Folgen dem die Gemeinden nicht, ergeben sich für deren Haushalte schwerwiegende Konsequenzen. Sie müssten nämlich beispielsweise die Verbandsgemeinde- und eine Kreisumlage in der Höhe abführen, als ob sie den vom Land geforderten „Nivellierungssatz“ vom Bürger eingezogen hätten. Im Frankelbacher Ortsgemeinderat sei diskutiert worden, teilte Ortsbürgermeister Hans-Peter Spohn (FWG) auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. „Wir haben dann beschlossen, die Grundsteuer B von 450 auf 475 Prozentpunkte anzuheben“, fuhr der Ortschef fort. Zunächst sei auch eine Erhöhung der Grundsteuer A angedacht worden, die für land- und forstwirtschaftliche Ländereien gilt. Da diese aber in Frankelbach eine nur sehr untergeordnete Rolle spiele, habe der Rat von einer Anhebung abgesehen. „Bei der Grundsteuer B sind wir zehn Prozentpunkte über den Nivellierungssatz hinausgegangen, damit auch bei den Gemeindefinanzen etwas hängenbleibt“, erläuterte Hans-Peter Spohn.