Rodenbach Steuererhöhungen in Rodenbach

Grundstückseigentümer müssen künftig tiefer in die Tasche greifen.
Grundstückseigentümer müssen künftig tiefer in die Tasche greifen.

Auf die Rodenbacher kommen deutliche Steuererhöhungen zu. Die Grundsteuer B steigt von 380 auf 465 Prozent, die Grundsteuer A von 330 auf 345 Prozent.

Im Dezember hatte der Rat die Entscheidung über die Steuererhöhung vertagt. Bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme wurde in der jüngsten Ratssitzung der Erhöhung der Grundsteuern zugestimmt. Im Dezember wollte man das Ergebnis der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 abwarten, nachdem das Land die Nivellierungssätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer angehoben hatte. Mittlerweile sei klar, dass angesichts des Haushaltsplans eine Anhebung der Steuern nötig ist. Wie Ortsbürgermeister Markus Schick (CDU) sagte, seien die Haushaltsgenehmigung und die Genehmigung von Zuwendungen hiervon abhängig. „Man setzt uns das Messer auf die Brust, wir kommen nicht um eine Erhöhung herum.“ Die Forderung des Landes und des Kreises seien ein Eingriff in das Schaffen der Ortsgemeinde. Bei Nichterhöhung habe die Gemeinde einen finanziellen Nachteil.

Notfalls auf Gerichtsverfahren ankommen lassen

Horst Weinel (FDP) erklärte, dass er gegen die Steuererhöhungen stimmt, da der Gemeinde noch keine neuen Nivellierungssätze des Landes vorgelegt wurden. Notfalls solle man es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Die SPD mahnt, man müsse im Interesse der Gemeinde handeln und die Hebesätze anheben. SPD-Sprecher Leander Scherer betonte, dass die Gemeinde bei Nichterhöhung mit Konsequenzen leben müsste. Die CDU verlangt ein Finanzcontrolling. Die Hundesteuer und der Beitrag für die Feld- und Waldwege sollten auf den Prüfstand gestellt werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wies in ihren Beratungsvorlagen darauf hin, dass ihr derzeit in der Reform des kommunalen Finanzausgleichs sowie der Reform des Grundsteueraufkommens bis heute noch keine gefestigten und belastbaren Aussagen für zukünftige Berechnungen vorliegen. Bei neuen Erkenntnissen werde die Verwaltung dem Rat neue Beschlussvorlagen vorlegen, worüber dann erneut entschieden werden müsse.

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