Schneckenhausen Steuererhöhung unter Protest beschlossen

Die Erhöhung bedeute für Eigentümer der in der Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke Mehraufwendungen von im Du
Die Erhöhung bedeute für Eigentümer der in der Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke Mehraufwendungen von im Durchschnitt fünf bis sechs Euro, erläuterte Harald Westrich.

Großen Ärger gab es unter den Ratsmitgliedern auf ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstagabend. Der Grund dafür war das von der Verwaltung vorgelegte Zahlenwerk für den Haushalt des laufenden Jahres. Dort wurde ausgeführt, dass für einen ausgeglichenen Gemeindeetat nahezu eine Verdopplung des Hebesatzes für die Grundsteuer B erforderlich sei.

„Wir haben vor der Kür zunächst einmal unsere Pflicht getan“, sagte Verbandsbürgermeister Harald Westrich (SPD), der die Sitzung leitete. Auf Anfrage der RHEINPFALZ erläuterte er, dass der Doppelhaushalt nach altem Recht beschlossen worden sei. Er habe deshalb den aufgebrachten Ratsmitgliedern vorgeschlagen, zunächst einmal die Grundsteuer B moderat anzuheben. Da das neu vom Land beschlossene Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich den Kommunen die Mindesthöhe von 465 Prozent vorschreibe, das seien die sogenannten Nivellierungssätze, solle dies auch zunächst der Hebesatz für die Grundsteuer B sein. „Diesem Vorschlag folgte der Rat einstimmig, aber mit erheblichen Bauchschmerzen.“

Im Durchschnitt fünf bis sechs Euro

Diese Erhöhung bedeute für Eigentümer der in der Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke Mehraufwendungen von im Durchschnitt fünf bis sechs Euro, so Westrich. „Das tut den meisten wohl eher nicht so weh.“ Die Verärgerung der Ratsmitglieder komme vor allem auch daher, dass schon seit langer Zeit freiwillige Leistungen im Ort nicht mehr möglich gewesen seien. Die Ratsmitglieder würden sich oft vorkommen wie Leute vom Bauhof, sagte der Bürgermeister. Denn erforderliche Arbeiten – wie zum Beispiel auf dem Friedhof – würden von ihnen selbst erledigt.

Mehr als 700 Prozent wären nötig

Was die Höhe der Grundsteuer B angeht, so ist für Schneckenhausen das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Finanzleute aus der Verwaltung haben nämlich in ihrer Vorlage zur Ratssitzung ausgerechnet, dass ein dauerhaft ausgeglichener Haushalt, wie er seit dem 1. Januar 2023 gesetzlich vorgeschrieben ist, den Bürgern einiges mehr abverlangt. Zum Ausgleich des defizitären Ergebnishaushalts, zur Deckung des Investitionskreditbedarfs sowie für die langfristige Schuldentilgung müsse die Grundsteuer B eigentlich auf mehr als 700 Prozent angehoben werden.

„Das wären dann einige Hundert Euro mehr, das würde wirklich weh tun“, meint Westrich. Allerdings sei man noch nicht so weit. Zunächst müsse die tatsächliche Haushaltsentwicklung abgewartet werden. Es könne ja durchaus auch eine positive Budget-Entwicklung eine Steuererhöhung abmildern. Anderenfalls müsse man sich dann doch noch einmal an das Land wenden. Das Urteil zum Finanzausgleich schreibe nämlich auch vor, dass die Gemeinden finanziell so ausgestattet sein müssen, dass sie einen Mindestbedarf schultern könnten, betont der Bürgermeister.

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