Kreis Kaiserslautern Spatenstich für Supermärkte

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Die Bauarbeiten für die Supermärkte am ehemaligen Güterbahnhof in Enkenbach-Alsenborn beginnen. Der geplante Spatenstich für einen Aldi- und einen Edeka-Markt am Dienstag hat bei der SPD für Aufregung gesorgt, weil keine Baugenehmigung vorliege. Der Investor sowie Ortsbürgermeister Jürgen Wenzel (CDU) beruhigen: Für den Spatenstich und die ersten Arbeiten sei gar keine Baugenehmigung nötig, die weiteren Arbeiten werden erst durchgeführt, wenn diese vorliegt.

Der Bebauungsplan „Güterbahnhof“ war mehrfach Thema im Ortsgemeinderat: Im Mai wurde er als Satzung beschlossen. Auf Einwände von Anwohnern räumte Wenzel ein, diese zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen in den Bebauungsplan einzubringen. Im September wurden jene Änderungen vom Rat eingeflochten. In der jüngsten Sitzung am 20. November wiederum einigte sich das Gremium darauf, doch auf die ursprüngliche Fassung zurückzugreifen und beschloss diese erneut. „Die Änderungen hätten zu viel Zeit gekostet und den Bau verzögert“, erläutert Wenzel die Beweggründe. Die Möglichkeit, jene Änderungen später wieder in den Plan aufzunehmen, bestehe weiter. Bei den Änderungen ging es hauptsächlich – wegen Lärmbefürchtungen eines Anwohners – um eine Verschiebung des Baufensters und die Zufahrt. Als nun die Einladung zum Spatenstich eintrudelte, fragte sich die Enkenbach-Alsenborner SPD, wie weit der Bauantrag sei. Und erfuhr von der VG-Verwaltung, dass noch keine Baugenehmigung von der Kreisverwaltung vorliege. „Für das erforderliche Schallgutachten, das überarbeitet werden muss, ist die Kostenübernahme nicht geklärt, und vorher erteilt die Kreisverwaltung keine Genehmigung“, gibt SPD-Ratsmitglied Christel Meusel wieder. Fraktionschef Ralf Töpfer fordert Wenzel sogar auf, den Spatenstich zu verschieben. „Ich bin ja nicht der Einladende, habe nur die Einladung des Investors weitergegeben“, erwidert dieser. „Außerdem habe ich ihm gegenüber meine Bedenken geäußert und gefragt, ob der Termin nicht um 14 Tage verschoben werden könne.“ Doch jener wolle im Februar oder März mit dem eigentlichen Bau beginnen und ihn im Herbst abschließen, habe also nicht viel Zeit. Davon abgesehen, erläutert der Ortsbürgermeister, gebe es zwei Arten von Baugenehmigungen: eine Teilbaugenehmigung und letztlich die Hauptbaugenehmigung. Mit der Teilbaugenehmigung, mit der Wenzel in den nächsten Tagen rechnet, könnten schon etliche Arbeiten auf der Baustelle erledigt werden. „Für einen Spatenstich von 20 Zentimetern brauchen wir keine Teilbaugenehmigung“, meint Projektleiter Detlev Mengler schmunzelnd. Jene, da ist er „guter Dinge“, werde im Laufe der Woche kommen. Alle Schritte seien seit 2010 mit der SGD-Süd und der Unteren Wasserbehörde im Detail abgestimmt. „Es ist ganz einfach“, erläutert er entspannt, „alle Arbeiten, die wir ohne Baugenehmigung machen dürfen, führen wir jetzt durch, alle anderen nicht.“ Auch ohne Teilbaugenehmigung, fügt er hinzu, dürfe er schon Abbrucharbeiten und Altlastbeseitigungen erledigen. (gzi)

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