Otterbach-Otterberg Sondervermögen: Geld geht auch direkt an die Ortsgemeinden

Die VG Otterbach-Otterberg hat mehr als 10,7 Millionen Euro erhalten.
Die VG Otterbach-Otterberg hat mehr als 10,7 Millionen Euro erhalten.

Bei der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg kommt ein ordentlicher Anteil Sondervermögen an. Wofür soll das Geld ausgegeben werden?

Gut 10,7 Millionen Euro bekommt die Verbandsgemeinde (VG) Otterbach-Otterberg aus dem Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan“ für Bildung, Klima und Infrastruktur (LGRP). Davon erhalten die Stadt Otterberg sowie die elf Dörfer in der VG jeweils 300.000 Euro für ortsbezogene Projekte. Der Rest, rund 7,1 Millionen Euro, soll in den Ausbau des Katastrophenschutzes in der VG investiert werden. Das beschloss der VG-Rat in seiner jüngsten Sitzung einmütig.

Wie Bürgermeister Harald Westrich (SPD) berichtete, hat man sich in einer Dienstbesprechung der Bürgermeister auf VG-Ebene darauf verständigt, die Mittel aus dem Sondervermögen sowohl den Ortsgemeinden direkt als auch der VG zukommen zu lassen. Die VG investiere das Geld in erster Linie in Projekte, die sonst über die VG-Umlage finanziert würden, entlaste also indirekt die Etats der Ortsgemeinden, verdeutlichte Westrich.

Zehn Jahre Zeit, das Geld zu verplanen

Von Ortsgemeindeseite sei in der Hauptsache beabsichtigt, die Mittel in Straßenbauprojekte, die Sanierung von Brücken sowie in die Instandsetzung und den Ausbau von Kindertagesstätten zu stecken. Darüber hinaus hat die Gemeinde Sulzbachtal den Antrag gestellt, dass ihr Feuerwehrgerätehaus in den Ortsteil Untersulzbach verlegt werden soll. Darüber soll demnächst im VG-Rat näher beraten werden. Auch die VG wird ihren Anteil an dem LGRP-Geld in den Ausbau der Feuerwehr-Infrastruktur investieren. So ist geplant, mit den Mitteln die Gerätehäuser in Otterbach und Otterberg umzubauen und instandzusetzen, das Feuerwehrhaus in Olsbrücken energetisch zu sanieren und für die Niederkirchener Wehr ein neues Domizil zu errichten.

Westrich begrüßte ausdrücklich, dass das Geld aus Mainz nicht überhastet investiert werden müsse, sondern die VG und die Ortsgemeinden insgesamt zehn Jahre Zeit hätten, die Summe zu verplanen. Außerdem sei es möglich, das LGRP-Geld in Vorhaben zu investieren, die bereits aus anderen Töpfen bezuschusst werden, sodass damit eine echte Entlastung der kommunalen Finanzen erreicht werde, auch wenn diese „nur“ einen einmaligen Effekt habe.

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