Kreis Kaiserslautern
Schon bis zu einem Jahr verschollen: Die Fälle von zwei Seniorinnen geben Rätsel auf
Immer wieder kommt es vor, dass betagte Menschen von Zuhause oder aus dem Heim weglaufen und dann die Orientierung verlieren. Die Polizei nimmt diese Fälle sehr ernst und startet in der Regel rasch große Suchaktionen, besonders wenn der oder die Vermisste dement ist und womöglich irgendwo hilflos herumirrt. So war es auch im Fall der damals 84 Jahre alten Alsenbornerin, die am 12. Oktober 2024 aus der Seniorenresidenz Haus Alexander in Kindsbach verschwand.
An besagtem Samstag hatte die Frau das Heim, in dem sie sich erst seit wenigen Tagen in Kurzzeitpflege befand, irgendwann am Nachmittag verlassen. Zuletzt war sie um 15.15 Uhr gesehen worden. Was danach mit ihr geschehen ist, bleibt mysteriös: Wollte sie eventuell nach Hause und hat deswegen den nahen Bahnhof angesteuert, um nach Alsenborn zu fahren? Ist sie in eine S-Bahn eingestiegen und womöglich weiter entfernt in der Rhein-Neckar-Region oder im Saarland gestrandet? Dagegen spricht, dass die Seniorin kein Geld bei sich hatte, um eine Fahrkarte zu kaufen und so eigentlich einem Schaffner aufgefallen sein müsste. Oder ist die Frau, die trotz ihrer Demenz körperlich sehr mobil gewesen sein soll, gar nicht weggefahren, sondern hat sich zu Fuß auf den Weg gemacht? Wenn ja, mit welchem Ziel?
Alle Suchmaßnahmen laufen ins Leere
Keiner weiß es. Denn die umfangreichen Suchmaßnahmen, die Polizei und Feuerwehr gleich nach ihrem Verschwinden und auch später noch mehrmals mit Spürhunden und Drohnen starteten, verliefen allesamt erfolglos – im Raum Kindsbach ebenso wie im Umfeld ihres Zuhauses in Alsenborn. Alle bekannten Anlaufstellen, etwa bei Freunden, wurden abgeklappert. Vermisstenmeldungen in den Medien und auf Facebook sowie per Aushang an Bahnhöfen und Bushaltestellen rund um Kindsbach führten zwar dazu, dass es immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung gab – doch alle liefen ins Leere. Ebenso eine internationale Fahndung, die die Polizei ebenfalls herausgab. Die 84-Jährige blieb unauffindbar – bis heute.
„Aktuell gibt es keine neuen Hinweise oder Erkenntnisse“, teilt Bernhard Christian Erfort, Sprecher des Polizeipräsidiums Westpfalz, auf RHEINFALZ-Anfrage mit. Er weiß: „Für die Angehörigen ist das eine schlimme und belastende Situation.“ Die Polizei stehe in Kontakt mit den Angehörigen, die selbst auch „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ nach der Vermissten suchten.
Zeitgleich zweiter Fall in Hütschenhausen
Tragischer Zufall: Einen ganz ähnlichen Fall gibt es derzeit auch in Hütschenhausen. Dort wird ebenfalls eine demente Seniorin bereits seit Monaten vermisst. Am 24. März, einem Montag, hatte sich die 82-Jährige gegen 11 Uhr wie gewöhnlich zu einem Spaziergang aufgemacht. Ihr Weg führte sie laut Polizei üblicherweise nördlich von Hütschenhausen in Richtung des Hundeheims und dann wieder zurück. Doch die Seniorin kam nicht nach Hause – nie mehr. Und obwohl Polizei, Feuerwehr und Rettungshundestaffel tagelang nach ihr suchten und auch ein Hubschrauber über Hütschenhausen und Umgebung kreiste, ist der Verbleib der 82-Jährigen auch ein halbes Jahr später laut Polizei ungeklärt.
Kein Fall für „Aktenzeichen XY“
Welche Vermutungen hat die Polizei, was mit den beiden betagten Frauen passiert sein könnte? „Hier lässt sich nur spekulieren und an Spekulationen möchte sich die Polizei nicht beteiligen“, antwortet Präsidiumssprecher Erfort. Weitere Fälle, bei denen demente Menschen so lange unauffindbar waren wie die beiden vermissten Frauen, sind ihm aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz nicht bekannt. Zerschlagen hat sich offenbar auch die Option, das Verschwinden der Seniorinnen über Fernsehsendungen wie „Aktenzeichen XY“ bundesweit publik zu machen. „Bislang hat sich kein TV-Format gefunden, das die Fälle aufgreifen möchte“, sagt Erfort. So bleibt der Polizei nichts anderes übrig, als weiter auf die öffentlichen Fahndungsausschreibungen zu setzen (https://www.polizei.rlp.de/fahndung/seite-4 auf der Internetseite der Polizei Rheinland-Pfalz).
Wann Vermisste für tot erklärt werden
Was passiert eigentlich, wenn Menschen spurlos verschwunden sind? Wie viel Zeit muss verstreichen, bevor sie für tot erklärt werden können? „Wann ein Vermisster für tot erklärt werden kann, regelt das Verschollenheitsgesetz“, gibt Jan Hornberger, Direktor des zuständigen Landstuhler Amtsgerichts, Auskunft. Zum einen ist das Alter des Vermissten ausschlaggebend: Junge Menschen unter 25 Jahren könnten nicht für tot erklärt werden. Anders sehe dies oberhalb dieser Altersgrenze aus: Hier gelte laut Verschollenheitsgesetz normalerweise eine Frist von zehn Jahren. „Ist die vermisste Person bereits 80 Jahre alt oder älter ist, reicht es aus, wenn sie für den Zeitraum von fünf Jahren als verschollen gilt.“
Mit den Regelungen wolle der Gesetzgeber verhindern, dass Vermisste vorschnell für tot erklärt werden, sagt Hornberger. Denn der Tod eines Menschen habe ja rechtliche Konsequenzen: Angehörige könnten dann das Erbe antreten. Kürzere Fristen seien nur in Sonderfällen möglich, etwa bei Kriegen, Schiffs- oder Flugzeugunglücken oder Flutkatastrophen, wenn der Leichnam des Vermissten nicht gefunden wird.
Die Todeserklärung nach Fristablauf beantragen könnten der Ehegatte, der Lebenspartner sowie Kinder und Eltern des Vermissten, gesetzliche Vertreter sowie die Staatsanwaltschaft. Eine Todeserklärung werde bei dem Amtsgericht beantragt, in dessen Bezirk der Vermisste zuletzt gewohnt habe, informiert Hornberger. „Dieses Gericht prüft dann von Amts wegen, ob die Voraussetzungen für die Todeserklärung vorliegen.“