Frankenstein Rat für „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Holz an einem Waldweg: In Frankenstein sollen Waldflächen nicht mehr bewirtschaftet werden.
Holz an einem Waldweg: In Frankenstein sollen Waldflächen nicht mehr bewirtschaftet werden.

Auf Vorschlag von Lars Schelbert, dem zuständigen Leiter des Forstreviers Münchhof, beschlossen die Ratsmitglieder am Donnerstagabend für große Teile des Gemeindewaldes einen vollständigen Nutzungsverzicht. 20 Jahre lang soll dafür Fördergeld des Landes in die Frankensteiner Kasse geleitet werden.

„Wir haben ja praktisch kaum gemeindeeigenen Wald“, erläuterte Ortsbürgermeister Eckhard Vogel (FWG). Es handele sich vielmehr um einzelne, verstreut liegende Grundstücke, die die Kommune hin und wieder von Bürgern geschenkt bekommen habe. Es seien zurzeit etwa 4,5 Hektar. Zum Vergleich: Enkenbach-Alsenborn verfüge über 1400 Hektar Waldfläche. Auf den geschenkten Grundstücken habe Wald zu wachsen begonnen.

Historische Gründe

Dass die Gemeinde Frankenstein, mitten im Biosphärenreservat gelegen, kaum über eigenen Forst verfüge, habe historische Gründe, führte der Ortsbürgermeister aus. Schon vor Jahrhunderten hätten Weinbaugemeinden aus der Vorderpfalz Waldflächen in der Gegend erworben – bis an die Frankensteiner Gemarkungsgrenzen heran. In der hiesigen Waldarbeitergemeinde sei es über lange Zeit hinweg versäumt worden, in Bezug auf den Forst die eigenen Interessen im Auge zu behalten.

Revierförster Schelbert betonte, dass es sich im Rahmen des Landesförderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Gemeinde lohnen könne, Flächen aus der Bewirtschaftung herauszunehmen. Unterschiedliche Varianten dafür stellte er den Ratsmitgliedern im Detail vor.

Der Ortsbürgermeister warb dafür, dass sich die Gemeinde verpflichten solle, 20 Jahre lang eine Stilllegung von Flächen bis zu einer Größe von einem Hektar für eine Förderung anzumelden. Dafür fließe ein jährlicher Betrag in Höhe von 460 Euro in den ersten zehn Jahren in die Gemeindekasse. Danach seien es bis zu 100 Euro. Dafür gab es ein einhelliges Votum des Rates.

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