Sembach Photovoltaikanlagen mindestens 200 Meter entfernt vom Ort

Freiflächen-Photovoltaikanlagen dürfen nur mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Ort errichtet werden.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen dürfen nur mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Ort errichtet werden.

Wie Ortsbürgermeister Fritz Hack (SPD) in Nachtrag zur jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats mitteilte, wurde der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn 2030 nach fünfjähriger Beratungszeit nun mehrheitlich beschlossen. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurde angeregt, Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen darzustellen. Um eine zielorientierte Ausweisung vornehmen zu können, hatte der Verbandsgemeinderat die Aufstellung eines gesamträumlichen Standortkonzepts bei einem Planungsbüro in Auftrag gegeben. Im Ergebnis sind im Verbandsgemeindegebiet etwa 67 Hektar für Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet. Ein Minimalabstand der Anlagen zu den Siedlungskörpern von 50, 100 oder 200 Metern war dabei im Gespräch. Der Sembacher Rat hat jetzt beschlossen, dass eine Freiflächen-Photovoltaikanlage 200 Meter vom Dorf entfernt sein muss. Die Fläche hierfür muss mindestens ein Hektar groß sein.

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