Kreis Kaiserslautern Nicht nur Konsens beim Bebauungsplan

Ob es für den Bereich des früheren Baugebiets „Römerweg-Süd“ in Stelzenberg erneut einen Bebauungsplan geben wird, muss der Gemeinderat entscheiden. Das Gremium hatte sich bereits damit befasst, auf Vorschlag von Ortsbürgermeister Reiner Demuth (SPD) hatten nun Grundstückseigentümer in einer Einwohnerversammlung das Wort.

Eine zukunftsweisende Regelung sollte gefunden werden, die den ländlichen Charakter bestätige, ohne über die Köpfe der Grundstücksbesitzer zu entscheiden, so Demuth. Es handelt sich um ein früheres Wochenendgebiet, das 1978 durch einen Bebauungsplan zum Wohngebiet erklärt wurde. Im Laufe der Zeit habe es sich gewandelt, mittlerweile seien kleinere Dienstleistungsbetriebe zulässig. Etwas Unmut kam bei dem guten Dutzend Anlieger auf, als erklärt wurde, dass der alte Bebauungsplan sowohl formell als auch materiell Fehler aufweise und nicht angewandt werden dürfe. „35 Jahre brauchte man, um dies festzustellen“, bemerkte ein Teilnehmer. Dem sei nicht so, betonte Demuth. Der Mangel sei schon länger bekannt, doch nun wolle man geordnete Verhältnisse schaffen und Vorgaben festschreiben, damit das Gebiet erhalten bleibt. Auf die Eigentümer sollen keine Kosten zukommen, die Besitztümer nicht beschnitten werden, forderten die Betroffenen. Sie hätten nichts gegen einen neuen Bebauungsplan einzuwenden, wenn die Festlegungen, an die sie sich beim Bau von Gebäuden gehalten haben, auch in die Planung aufgenommen werden. Gebäude hätten Bestandsschutz, daneben aber sollten nicht Reihenhäuser oder gar Wohnsilos entstehen. Die Grundstücksgrößen ließen solche Vorhaben grundsätzlich zu, doch müsse sich ohne Bebauungsplan jedes neue Gebäude an die Bebauung anpassen. Deshalb seien allzu große Gebäude ausgeschlossen. Dennoch biete ein Bebauungsplan Rechtssicherheit. Das Gebiet besteht überwiegend aus langen Grundstücken, so dass nach Rechtskraft des Bebauungsplanes sogar eine Bodenordnung denkbar wäre. Während die Kosten für den Plan von geschätzt 20.000 Euro von der Gemeinde zu schultern wären, müssten die Aufwendungen für ein Umlegungsverfahren die Grundstückseigentümer tragen. Dies schien nicht in deren Sinne. Die Notwendigkeit einer verhältnismäßigen Erschließung wurde erkannt und teils sogar gewünscht. Auch an Kosten für den Straßenbau werden die Anlieger beteiligt. Die Größenordnung ist laut Verwaltung noch nicht zu beziffern. Den Bebauungsplan lehnte Renate Flesch (SPD) ab, auch wegen der Kosten. Neue Vorhaben sollten sich in die bestehende Bebauung einfügen, nur dann dürfe ja eine Genehmigung erteilt werden. Die Anlieger wollten an diesen Bedingungen festhalten, eine neue Planung sei nicht erforderlich. Ortsbürgermeister Demuth geht indes davon aus, dass es einen Bebauungsplan geben wird, „bei dem die Interessen der Grundstückseigentümer berücksichtigt werden“. (llw)

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