Kommentar Nicht nur drohen

Angedrohte Konsequenzen müssen auch gezogen werden.

Konsequent sein wird Eltern in Erziehungsratgebern immer dringlichst empfohlen. Wer seinem Kind eine Strafe androht, diese aber nie durchsetzt, macht sich unglaubwürdig. Schnell hat der Nachwuchs verstanden, dass sein Handeln, wie regelwidrig es auch sei, folgenlos bleibt. Diesen Lerneffekt haben auch die Verantwortlichen des RRH durchlaufen: Sie können machen, was sie wollen, die Behörden drohen, schreiten aber nicht energisch ein. In Verfügungen werden zwar Fristen festgelegt. Verstreichen diese, ohne dass dem Geforderten nachgekommen wurde, passiert nichts. Selbst die Drohung, das Gelände durch einen Dritten auf Kosten des RRH räumen zu lassen, erweist sich als leer. Taten lässt die Kreisverwaltung nicht folgen. Sie gibt zu bedenken, dass, handelte sie, Kosten auf den Steuerzahler zukommen könnten, auf denen er im schlimmsten, aber keineswegs unwahrscheinlichen Fall sitzen bleiben könnte. Diese Sorge um den Geldbeutel der Bürger klingt zunächst sympathisch. Nicht bedacht wird jedoch, was es die Anwohner „kostet“, sich seit zehn Jahren nicht nur über einen lärmenden, Dreck und Gestank verursachenden Nachbarn zu ärgern, sondern sich angesichts nicht vehement einschreitender Behörden auch nicht ernstgenommen, sondern zunehmend ohnmächtig zu fühlen.

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