Queidersbach
Neues Gewerbegebiet: Erschließung ab 2027?
Der Queidersbacher Gemeinderat fasste in seiner jüngsten Sitzung einmütig die Beschlüsse, die notwendig sind, um in das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet „Falkenstein“ einzusteigen, unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Allerdings wird es wohl noch bis 2029 dauern, so die Aussage der Experten, bis die ersten Unternehmer ihre Firmen in der rund 2700 Einwohner zählenden Gemeinde ansiedeln können.
Wie Heinz Klages, der Chef des gleichnamigen Ingenieurbüros in Waldfischbach-Burgalben, und sein Mitarbeiter Stefan Altschuck in der Ratssitzung in Erinnerung riefen, beschäftige man sich in Queidersbach bereits seit 2019 mit dem Gewerbegebiet, dessen Areal im Nordwesten an das bereits bestehende Gewerbegebiet anschließt. Zwischenzeitlich tauchte die Thematik immer mal wieder im Gemeinderat auf, unter anderem brachte das Gremium 2021 und 2022 ein städtebauliches Konzept auf den Weg und beriet über drei Varianten zur Erschließung des neuen Gebiets. Zudem habe es, so die beiden Diplom-Ingenieure, zahlreiche vorbereitende Untersuchungen wie eine Baugrunderkundung, eine schalltechnische Untersuchung, ein Entwässerungskonzept und unlängst einen Umweltbericht gegeben. Außerdem habe man im Vorfeld zu den aktuellen Beschlüssen zahlreiche Abstimmungsgespräche mit verschiedenen Behörden geführt, sodass die Planer derzeit davon ausgehen, dass im Zuge des Beteiligungsverfahrens zumindest von Behördenseite kaum Einwänden kämen, die Auswirkungen auf die Planung hätten.
Momentan Ackerfläche
Wie Altschuck konkretisierte, habe das neue Gewerbegebiet eine Fläche von rund 38.000 Quadratmetern, wobei etwas mehr als 20.000 davon als reines Bauland zur Verfügung stünden. Da das Gelände, das derzeit überwiegend als Ackerland genutzt wird, von drei Seiten von Wald umgeben ist, sei es notwendig, einen Korridor mit der Fläche von rund 7000 Quadratmetern um die späteren Gewerbegrundstücke als sogenannte Waldumbaufläche frei zu halten. Konkret gehe es dabei darum, so Altschuck, zwischen den künftigen Gebäuden und den Bäumen am Waldrand so viel Platz frei zu halten, dass beispielsweise bei einem Sturm kein Baum auf eine Lagerhalle oder ein Bürogebäude fallen kann.
Problematisch sei die Versorgung des künftigen Gewerbegebiets mit der gesetzlich vorgeschriebenen Menge an Löschwasser, sodass sie sich dazu entschlossen hätten, das für das Areal neu zu bauende Regenrückhaltebecken in eine Art „Löschteich“ umzufunktionieren. Das bedeute konkret, so der Planer, dass das Becken mit einem Fassungsvermögen von knapp 100 Kubikmetern, das am Nordwestrand des Areals gebaut wird, eine Löschwasserentnahmestelle erhalte. Allerdings, so Klages, werde sich die Löschwasserproblematik mit der Neukonzeption der Wasserversorgung, die von der Verbandsgemeinde (VG) Landstuhl für die Gemeinden in der ehemaligen VG Kaiserslautern-Süd derzeit umgesetzt wird, lösen. Mit dem Neubau des zentralen Wasserhochbehälters in der Nähe des Krickenbacher Aussichtsturms verfüge man über genügend Wasserreserven mit dem notwendigen Wasserdruck, um für Notfälle gerüstet zu sein.
Wohnbebauung nicht erwünscht
Im Gewerbegebiet könnten sich in Zukunft „vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe“ ansiedeln, so die textliche Festsetzung im Bebauungsplan. Denkbar seien, wie Altschuck erklärte, neben Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden auch Tankstellen sowie Sportstätten und – ausnahmsweise – auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Deutlich reduzieren wolle man im direkten Vergleich zum „alten“ Gewerbegebiet die Möglichkeit, auf den neuen Grundstücken Wohnungen auszuweisen, auch nicht für die Betriebsinhaber. Dies sei eine Reaktion auf die Erfahrungen, die man in Queidersbach in der Vergangenheit gemacht habe, wo das bereits bestehende Gewerbegebiet in Teilbereichen an ein „gewöhnliches Neubaugebiet“ erinnere und das Gewerbe nur eine untergeordnete Bedeutung habe.
Zur weiteren Zeitschiene führten Klages und Altschuck aus, dass man das Beteiligungsverfahren in diesem Jahr abwickeln könne, sodass der Bebauungsplan höchstwahrscheinlich Ende 2026 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden könne. Gleichzeitig regte er an, die Verwaltung ebenfalls noch Ende des Jahres mit der Ausschreibung für die Detailplanungen zu beauftragen, sodass mit den eigentlichen Erschließungsarbeiten im kommenden Jahr begonnen werden könnte.