Enkenbach-Alsenborn Neuer Bauwagen für den Waldkindergarten

Der Waldkindergarten an der Geldlochhütte wurde 2018 eröffnet.
Der Waldkindergarten an der Geldlochhütte wurde 2018 eröffnet.

Bis Ende des Jahres 2020 war der Waldkindergarten im ortsnahen Forst Lernort für durchweg etwa 20 Kinder. Mit dieser Anzahl sind nun aber der Entwicklung und Entfaltung der Kleinen im vorhandenen Bauwagen Grenzen gesetzt. Daher ist die Anschaffung eines größeren Bauwagens nötig geworden.

Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf die Anforderungen des neuen Kita-Gesetzes. Mit dem am Mittwochabend im Rat beschlossenen Bebauungsplan-Entwurf soll für den neuen Bauwagen die erforderliche rechtliche Grundlage geschaffen werden. „Das Plangebiet ist etwa 1,6 Hektar groß und liegt südöstlich im Außenbereich der Gemarkung der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn“, sagte Ortsbürgermeister Jürgen Wenzel (CDU.) Dort existiere seit 2018 bereits der kommunale Waldkindergarten „Zum Gänsebrünnchen“. Der Kindergarten biete 25 Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Betreuungsplätze an. Auf dem Gelände befinde sich eine ehemalige Grillhütte – die „Geldlochhütte“ mit Toilettenanlagen – sowie eine überdachte Feuerstelle und ein Bauwagen.

Keine weitere Bodenversiegelung

Die im Planentwurf vorgesehenen Flächen für Wald würden in ihrem derzeitigen Zustand erhalten und gepflegt. Aufgrund der Nutzung des Areals als Waldkindergarten werde der Forst in das Gefüge eingebunden und nicht beeinträchtigt, führte der Bürgermeister aus. Das Plangebiet des Bebauungsplans „Waldkindergarten Geldloch“ sei im Bestand fast vollständig unversiegelt. Die Fläche werde bereits durch den Waldkindergarten genutzt. Versiegelte Flächen befänden sich lediglich im Bereich der ehemaligen Grillhütte sowie bei der überdachten Feuerstelle.

„Eine weitere Versiegelung des Bodens dort wird nicht stattfinden“, betonte der Ortschef. Für den Waldkindergarten werde lediglich ein neuer, größerer Bauwagen aufgestellt. Die Funktion des umgebenden Waldes bleibe erhalten. Der Ortsgemeinderat stimmte dem Planentwurf einhellig zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

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