Kreis Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Landkreis Kaiserslautern wehrt sich: neue Klage gegen das Land

Dieses Feuer war zum Glück nur für eine Übung zusammen mit der US-Heeresgarnison im Juli entbrannt.
Dieses Feuer war zum Glück nur für eine Übung zusammen mit der US-Heeresgarnison im Juli entbrannt.

Der Landkreis Kaiserslautern klagt – wieder einmal – gegen das Land. Damit war der Landrat schon erfolgreich. Auch diesmal geht es ums Geld– in einem brandheißen Bereich.

Es ist bei Weitem nicht die erste Klage, die der Landkreis unter Landrat Ralf Leßmeister (CDU) gegen das Land anstrengt. Immer geht es im Kern um mangelnde Finanzausstattung. Und Leßmeister war durchaus schon erfolgreich auf dem juristischen Weg: So wurde beispielsweise der kommunale Finanzausgleich des Landes im Jahr 2020 vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärt – eine richtungsweisende Entscheidung für alle Städte und Kreise.

Und so fiel auch der Vorschlag, den Leßmeister den Mitgliedern des Kreistags am Montag unterbreitete, auf fruchtbaren Boden. Anlass für die angestrebte Klage ist diesmal die Entscheidung des Landes, die Förderung im Brandschutz, der allgemeinen Hilfe und dem Katastrophenschutz auf neue Füße zu stellen: Künftig werden keine zweckgebundenen Förderanträge, beispielsweise zum Erwerb neuer Fahrzeuge für die Feuerwehr, mehr bewilligt. Statt dessen gewährt das Land nur noch eine jährliche pauschale Zuwendung.

Pauschale berücksichtigt nicht die Nato-Angehörigen

Dadurch können nicht nur finanzielle Spitzen – wie beim Kauf neuer Feuerwehrwehrfahrzeuge, der schnell in sechsstellige Höhe gehen kann – nicht abgefedert werden. Sondern im Fall des Kreises Kaiserslautern ergibt sich eine besondere Schieflage: Die pauschale Zahlung des Landes wird ausschließlich nach der Fläche und der Einwohnerzahl bemessen. Und so folgt daraus ein – in anderem Zusammenhang, beispielsweise bei den Schlüsselzuweisungen – schon bekanntes Problem: Nato-Angehörige, die im Landkreis Kaiserslautern leben, fallen bei diesem Berechnungsschlüssel durchs Raster.

120.000 Euro stehen auf dem Zuwendungsbescheid, den der Landkreis im Oktober vom Innenministerium bekommen hat. Eindeutig zu wenig, lautet das Urteil von Leßmeister und der Ersten Kreisgeordneten Gudrun Heß-Schmidt (CDU), zuständig für den Katastrophenschutz. Man hatte deutlich mehr erwartet.

Die vielen vor allem im Westen des Landkreises wohnenden „Amerikaner belasten das System deutlich“, sagte Heß-Schmidt. Durch die Autobahn seien das Gefahrenpotenzial und damit die Kosten noch erhöht. „Die Verbandsgemeinden Ramstein-Miesenbach, Landstuhl und Weilerbach klagen mit“, fügte Leßmeister zur Bekräftigung seines Vorstoßes an.

SPD-Abgeordneter versucht gütliche Einigung, CDU-Abgeordneter vermisst Solidarität des Landes

Zur Umsetzung der Klage soll ein Fachanwalt beauftragt werden, und zwar gemeinsam mit den drei Verbandsgemeinden, denn die Interessen seien die gleichen. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens sei eine qualifizierte rechtliche Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalts notwendig, argumentierte der Landrat.

Daniel Schäffner (SPD), Landtagsabgeordneter, machte in der Kreistagssitzung deutlich, dass man „versuche, eine außergerichtliche Einigung“ zu erlangen. Diese sei auch bei einer laufende Klage möglich, merkte Ero Zinsmeister (FWG) an.

CDU-Landtagsabgeordneter Marcus Klein hatte bereits Mitte Oktober im Landtag eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. Er wollte zum Beispiel wissen, inwieweit „nicht kasernierte, nicht meldepflichtige Angehörige der Stationierungsstreitkräfte bei der Berechnung mit einbezogen“ werden. Und hatte eben zur Antwort erhalten, dass diese dabei „keine Berücksichtigung finden“. Die „jeweiligen Aufgabenträger“, hier also der Kreis, seien auch zuständig „für Pendler, Touristen oder vergleichbare Personenträger“. Die Berechnung nach Einwohnerzahl und Fläche stelle „die gültige Methodik dar“, die „transparent, nachvollziehbar und zugleich eine unbürokratische Verfahrensweise“ sei.

„Auch für militärische Liegenschaften haben grundsätzlich die kommunalen Aufgabenträger den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz sicherzustellen“, heißt es im Antwortschreiben des Innenministers Michael Ebling (SPD) weiter auf Kleins Fragen. Zudem verweist Ebling auf Vereinbarungen im Rahmen der deutsch-amerikanische Partnerschaft. Klein bemerkt gegenüber der RHEINPFALZ ironisch, wie es um die „Solidarität mit der Westpfalz“ bestellt sei.

Der Kreistag jedenfalls sieht auch eine Ungerechtigkeit und stimmte der Beauftragung eines Anwalts für die Klage einstimmig zu.

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