Mehlbach Keine Zustimmung für den Windpark Mehlbach

Für einen Windpark bei Mehlbach gibt es kein gemeindliches Einvernehmen.
Für einen Windpark bei Mehlbach gibt es kein gemeindliches Einvernehmen.

Eine Absage hat der Ortsgemeinderat dem Projekt Windpark Mehlbach erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde verwehrt. Das heißt jedoch nicht, dass das Vorhaben damit gestorben ist.

Im Rahmen des üblichen Anhörungsverfahrens hatten die Ratsmitglieder am Dienstagabend darüber zu entscheiden, ob sie das Einvernehmen zur Umsetzung der Planungen für den Windpark Mehlbach erteilen. Die Bauanträge für drei Windräder liegen der Kreisverwaltung vor. Zwei davon sollen auf Mehlbacher, eines auf Otterberger Gemarkung errichtet werden. In der Abstimmung votierten sechs Mandatsträger gegen und sechs für die Erteilung des Einvernehmens, zwei enthielten sich. Damit, so Ortsbürgermeisterin Gabi Fliege, sei das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Nutzungsverträge mit der Projektfirma

Die Ortschefin hatte zuvor erläutert, dass die Gemeinde mit der alten Besetzung des Rates vor der Wahl 2019 Nutzungsverträge mit der Projektfirma unterschrieben habe. Allerdings sei es so gewesen, dass in der Vergangenheit schon eine Reihe von Firmen aus der Windkraftbranche bei umliegenden Ortsgemeinden für ihre Projekte geworben hätten. Dies wiederum habe die Verbandsgemeinde auf den Plan gerufen – mit der Absicht, die Entwicklung der erneuerbaren Energie in geordnete Bahnen zu lenken. Demzufolge sehe ein Beschluss des Verbandsgemeinderates vor, dass im Zuge eines Planverfahrens nach geeigneten Flächen für Windräder und Photovoltaikanlagen gesucht werden solle. Erst nach dessen Abschluss sei an die Genehmigung von Projekten zu denken.

Ergänzend teilte Fliege mit, dass die mit dem Projekt „Windpark Mehlbach“ befasste Firma ein ganzes Jahr andauernde Windmessungen vornehme, um die Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlage zu eruieren. Außerdem seien auch Gutachten mit derselben Absicht in Arbeit. Zu Beginn der Sitzung hatte die Ortschefin noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ratsmitglieder in Bezug auf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens völlig frei abstimmen können, deutete aber gleichzeitig an, dass das Votum auf die letztlich zu treffende Entscheidung keinen Einfluss habe. „Wir sind keine Verhinderer“, formulierte sie.

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