Mehlbach Grundstückseigentümer müssen etwas mehr zahlen
„Wir haben einstimmig den Hebesatz für die Grundsteuer B von 465 auf 475 Prozentpunkte erhöht.“ Die vor kurzem getroffene Entscheidung des Landtages zur Finanzausstattung der Gemeinden sehe ja vor, dass von den Grundstückseigentümern innerhalb des Ortes mindestens ein Hebesatz von 465 Prozent, dem sogenannten Nivellierungssatz, gefordert werden müsse. „Und da wir in den letzten Jahren hart für einen ausgeglichenen Haushalt gekämpft haben“, so die Bürgermeisterin, „wäre eigentlich eine Steuererhöhung nicht erforderlich.“ Der Etat weise zurzeit im Ergebnishaushalt einen Überschuss von rund 62.000 Euro aus.
Allerdings sei es im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung erforderlich, auch eine Gegenfinanzierung des Investitionskredit-Bedarfs sowie der verbliebenen Kassenkredite aufzubieten. „Den entsprechenden Bedarf haben wir allerdings in der Gemeinde offen kommuniziert“, so die Bürgermeisterin. Deshalb sei auch der Beschluss zur Erhöhung der Grundsteuer B nach einer konstruktiven Aussprache gefasst worden.