Reichenbach-Steegen Gemeinde will Straßenreinigung selbst regeln

Berufstätige Bürger können nicht in der Zeit von sieben Uhr an Schnee räumen. Auch das sollte beachtet werden, wenn es um die St
Berufstätige Bürger können nicht in der Zeit von sieben Uhr an Schnee räumen. Auch das sollte beachtet werden, wenn es um die Straßenreinigung geht, finden die Ratsmitglieder.

Wie wird die Straßenreinigung in Reichenbach-Steegen künftig geregelt? Diese Frage beschäftigte den Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend. Eines wurde dabei deutlich: Die Ratsmitglieder wollen selbst eine Antwort finden. Einen Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung lehnten sie ab.

Die bisherige Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde stamme aus dem Jahr 1974. Der Erlass der Satzung sei bereits mehrfach Thema in Gremien der Ortsgemeinde gewesen, stellte Ortsbürgermeister Dirk Wagner (SPD) fest. In der jüngsten Vergangenheit sei von einer Arbeitsgruppe des Ortsgemeinderates ein eigener Entwurf einer Satzung erarbeitet worden.

Die Verwaltung habe dazu mitgeteilt, dass sie den von der Arbeitsgruppe „Straßenreinigungssatzung“ abgeänderten Entwurf erhalten habe. Dort gebe es allerdings eine Vielzahl von Abweichungen gegenüber der auf der Grundlage der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) erarbeiteten Vorlage der Verbandsgemeinde. Diese sei bereits seit 2016 zur Neufassung dringend empfohlen worden.

Aus Sicht der Verwaltung nicht rechtskonform

Der aktuelle Entwurf sei aus Sicht der Verwaltung nicht rechtskonform, teilte der Ortschef mit. Es werde nach wie vor empfohlen, eine Satzung gemäß dem Muster des GStB zu beschließen. Die Verwaltung weise ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinde und ihre Organe im Falle einer Abweichung von der Satzung in der Pflicht seien, die Aufgaben der Straßenreinigung rechtskonform zu erledigen. Bei Nichterledigung hafte hier gegebenenfalls die Gemeinde, der Ortsbürgermeister und der Gemeinderat für eventuell entstehende Schäden.

Nach Ansicht der Verbandsgemeindeverwaltung sei der Erlass der von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Satzung aufgrund der vielen Abweichungen und Änderungen in dieser Form nicht zu empfehlen.

Keine Vorschriften, die nicht einzuhalten sind

Die Ausführungen der Verwaltung führten im Rat zu heftigen Diskussionen. Als ein wesentliches Argument wurde beispielsweise vorgebracht, dass berufstätige Bürger nicht in der Zeit von sieben Uhr an Schnee räumen könnten. Man dürfe nicht Vorschriften zustimmen, die nicht einzuhalten seien. Als Fazit wurde festgehalten, dass man im Ort selbst bestimmen dürfen müsse, wie Reinigungsarbeiten auszuführen seien. Der Vorschlag der Verwaltung wurde einstimmig abgelehnt.

Noch im Rat

  • Der Forstwirtschaftsplan 2022 mit einem Überschuss von 1400 Euro wurde einstimmig verabschiedet.
  • Ebenso einstimmig votierte der Rat für einen Kooperationsvertrag mit der Firma Deutsche Glasfaser zum Zwecke des Breitbandausbaus.
  • Die Anschaffung von Schneeräumgeräten für den Bauhof fand keine Zustimmung. Stattdessen sollte der Einkauf entsprechender Leistungen von Fremdfirmen geprüft werden.

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