Waldleiningen FWG-Fraktion kommt nicht zur Amtseinführung des Ortsbürgermeisters

Im zweiten Anlauf soll Oswald Kullmer am Dienstag ins Amt des Ortsbürgermeisters eingeführt werden.
Im zweiten Anlauf soll Oswald Kullmer am Dienstag ins Amt des Ortsbürgermeisters eingeführt werden.

Die FWG-Fraktion hat angekündigt, am Dienstag nicht zur Sitzung des Ortsgemeinderats, bei der Oswald Kullmer ins Amt des Ortsbürgermeisters eingeführt werden soll, zu erscheinen.

Die für den 8. Dezember 2020 angesetzte Amtseinführung des am 22. November gewählten neuen Ortsbürgermeisters scheiterte, weil von den insgesamt acht Ratsmitgliedern zu dieser Sitzung nur die drei Vertreter der FWG erschienen waren. Die Ernennung des neuen Ortschefs mit Urkunde sowie dessen Amtseinführung hätte normalerweise der Erste Beigeordnete vornehmen müssen. Da in Waldleiningen aber Oswald Kullmer als Erster Beigeordneter die Amtsgeschäfte für den zu Jahresbeginn 2020 zurückgetretenen Rainer Decker kommissarisch führte und nun zum Bürgermeister gewählt worden war, hätte ein Ratsmitglied bestimmt werden müssen, das die Amtseinführung vornimmt. Mit nur drei anwesenden Ratsmitgliedern war das Gremium allerdings nicht beschlussfähig und die Sitzung musste abgebrochen werden.

„Das Bündnis“ muss kommen

Diesmal liegen die Dinge anders. Wenn alle fünf Vertreter der Fraktion „Das Bündnis“ anwesend sind, ist der Rat beschlussfähig und ein Mandatsträger kann bestimmt werden, der die Amtseinführung des neuen Bürgermeisters vornimmt. Die schon für die Dezembersitzung vorgesehene Wahl eines neuen Ersten Beigeordneten kann ebenso durchgeführt werden wie die Behandlung der vorgesehenen Tagesordnungspunkte.

„Wir sind nicht bereit, unsere Gesundheit und die unserer Familien zu gefährden, zumal alle Tagesordnungspunkte in der Dezembersitzung hätten schon beraten werden können“, hat Markus Böhm, der Vorsitzende der FWG-Fraktion, jetzt im Vorfeld erklärt. Außerdem könnten Entscheidungen mittels Umlaufverfahren, Video- und Telefonkonferenzen diese Präsenzsitzung überflüssig machen. Dies trifft nach Auskunft der Verwaltung nicht zu, denn nach Paragraf 54, Absatz 1 muss die Amtseinführung des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung stattfinden.

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