Kreis Kaiserslautern „Es ist noch nichts planungsreif“
„Kindsbach ist froh um seine Bahnverbindung, aber die Züge sind auch eine Belastung.“ So bringt Ortsbürgermeister Knut Böhlke (SPD) bei der Informationsveranstaltung zum Thema Bahnlärm am Dienstagabend die Problematik auf den Punkt. Sabine Weiler, Sachverständige der Bahn, erklärt, welche Möglichkeiten des Lärmschutzes es gibt.
„Kindsbach ist wegen der Lage der Häuser zum Bahnkörper ein schwieriger Fall“, bemerkt Weiler. Einige Grundstücke in der Oberen Triftstraße lägen so dicht an den Gleisen, dass für eine Lärmschutzwand der Mindestabstand von 3,80 Metern zur Gleisachse nicht eingehalten werden könne. Hier müsse dann zwangsläufig eine Lücke gelassen werden. Einige Zuhörer können sich aber vorstellen, einen Teil ihres Grundstücks zur Verfügung zu stellen. „Wir sind um alles froh, was die Bahn leiser macht“, sagt eine Anwohnerin. Die Bahn präferiert eine drei Meter hohe Lärmschutzwand. Diese soll im Bereich der Oberen Triftstraße 440 Meter und entlang von Markt- und Eisenbahnstraße 130 Meter lang werden. Damit seien die meisten betroffenen Häuser schon „sehr gut geschützt“, sagt Weiler. Kosten kommen auf die Anwohner nicht zu. Dieser aktive Lärmschutz wird durch ein Programm des Bundes komplett bezuschusst. Für alle Häuser, bei denen die Grenzwerte von 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel in der Nacht auch mit der Schutzwand noch überschritten werden, empfiehlt die Bahn den Einbau von Schallschutzfenstern, die Dämmung von Rollläden und Dächern und den Einbau sogenannter Schalldämmlüfter, die das offene Fenster ersetzen sollen. Diese verbrauchen neun Watt pro Stunde und werden ähnlich angebaut wie ein Dunstabzug. Der Bund fördert diese passiven Maßnahmen mit 75 Prozent, 25 Prozent müssten die Hausbesitzer aus eigener Tasche zahlen. „Dafür haben Sie aber volles Mitspracherecht“, erklärt Weiler. Die Eigentümer könnten die Maßnahme ablehnen, nur einzelne Räume dämmen lassen und sie könnten sich eine Handwerksfirma für die Arbeiten selbst aussuchen. Dies gilt allerdings nur für Wohnhäuser, die vor dem 1. April 1974 gebaut wurden, da danach das Bundesimmissionsschutzgesetz verabschiedet wurde. Weiler betont mehrfach, dass noch nichts planungsreif sei. Es ginge im Moment nur darum, die Bürger zu informieren. „Baubeginn wäre allerfrühestens 2018.“ Trotzdem hat sie am Ende des Abends noch einen Tipp: „Ich rate, mit Fenstersanierungen zu warten, da die Bahn nicht rückwirkend finanziert.“ (msim)