Kreis Kaiserslautern „Er war wie ferngesteuert“

In der Verhandlung gegen einen 54-jährigen Mann aus Ramstein-Miesenbach, der sich seit vergangener Woche vor der großen Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken wegen versuchter schwerer Brandstiftung verantworten muss, kamen am zweiten Prozesstag Zeugen zu Wort, die sich zur Persönlichkeit des Angeklagten äußerten.

Der Staatsanwalt geht bei dem Angeklagten wegen einer Erkrankung von verminderter Schuldfähigkeit aus (die RHEINPFALZ berichtete am 15. Mai). Laut Anklage soll der Mann am 14. Dezember 2013 in seiner Mietwohnung im Souterrain die Platten an seinem Elektroherd auf die höchste Hitzestufe gestellt, zwei Plastikwecker darauf platziert und somit vorsätzlich einen Brand versucht haben. Der 54-Jährige, der zurzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, bestreitet die Tat. Um sich ein Bild über die Persönlichkeit des 54-Jährigen machen zu können, hörte die Kammer eine ehemalige Nachbarin des Angeklagten. Sie habe in den letzten eineinhalb Jahren eine Veränderung bei ihm festgestellt. „Er war wie ferngesteuert“, sagte die Zeugin vor Gericht. „Er trank sehr viel Alkohol. Ich hatte das Gefühl, dass er neben sich steht.“ Einmal hätten sie und der Hausbesitzer bei ihrer Heimkehr von einem Weihnachtsmarkt aus der Ferne in der Waschküche des Hauses ein brennendes Teelicht gesehen. Sie habe den Angeklagten daraufhin auf die Gefahr angesprochen. „Da sind Gasleitungen drin, du hättest die Bude abfackeln können“, habe sie ihm ins Gewissen geredet. „Es ist mir egal, wenn ich dabei selbst mit abfackele“, sei seine Antwort gewesen. Er habe das Teelicht in der Waschküche angezündet, um weihnachtliche Stimmung zu erzeugen. Zum Teil habe der Angeklagte „nur halbe Sätze gestammelt“, erinnerte sich die Frau. „Ich habe meine Hilfe angeboten. Er wollte aber nicht.“ Seine Wohnung habe er zugemüllt. „Das war die komplette Verwahrlosung“, so ihre Einschätzung. Auch ein Arzt kam vor Gericht als Zeuge für den Geisteszustand des Angeklagten zu Wort: Der Mediziner, der den Angeklagten in Landstuhl wegen eines Notfalles behandelte, schilderte, dass der 54-Jährige einen stark angeschwollenen Ringfinger gehabt habe, den er nicht mehr von einem Ring befreien konnte. „So etwas habe ich noch nicht gesehen“, sagte der Arzt. Im Gespräch mit ihm habe der Patient sinnlose Halbsätze mit „orthopädischen Begriffen“ vor sich hingesagt. „Das war merkwürdig“, gab der Arzt seinen Eindruck vor Gericht wieder. Der Mediziner diagnostizierte einen Verwirrungszustand und Desorientierung. „Ich habe ihm eine psychiatrische Klinik empfohlen, in die er sich begeben könne, was er dann auch getan habe“, so der Zeuge. Der Prozess wird am 26. Mai fortgesetzt. (wuk)

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