Kreis Kaiserslautern Entwarnung: Das Geflügel darf wieder ins Freie

Enkenbach-Alsenborn. Es ist geschafft: Die eingesperrten Hühner, Enten und Gänse dürfen wieder im Mist kratzen, baden gehen und auf der Weide nach Futter suchen. Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Kaiserslautern zur Festlegung eines Beobachtungsgebiets im Landkreis Kaiserslautern wegen des Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Bad Dürkheim ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das hat gestern Gudrun Heß-Schmidt, Erste Kreisbeigeordnete und im Landkreis für das Veterinärwesen zuständig, mitgeteilt. Damit besteht auch keine Stallpflicht mehr für Geflügel in den Ortsgemeinden Neuhemsbach, Enkenbach-Alsenborn, Fischbach, Hochspeyer und Frankenstein. Geflügelhalter in den genannten Gemeinden waren seit dem 2. März – nach dem Auftreten eines Seuchenfalls in Carlsberg, Kreis Bad-Dürkheim – gezwungen, die Tiere im Stall zu halten (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Unabhängig von der Aufhebung der Allgemeinverfügung besteht laut Kreisverwaltung weiterhin für alle Geflügelhalter im Landkreis und in der Stadt Kaiserslautern die Verpflichtung, ihre Geflügelbestände dem Veterinäramt unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de zu melden. |thea

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