Bruchmühlbach-Miesau Entlaufene Hunde fallen Schafe an

Für beide Hunde gilt nun ein Maulkorbzwang.
Für beide Hunde gilt nun ein Maulkorbzwang.

Am 27. September fielen gegen 6.43 Uhr in einer der Höhengemeinden der Verbandsgemeinde (VG) zwei entlaufene Hunde zwei Schafe an und verletzten sie. Außerdem rissen sie zwei Hasen.

Das bestätigt die VG-Verwaltung auf Anfrage. Bei den Hunden handelt es sich um Husky-Wolfshund-Mischlinge. Mitte Juni sei es zu einem ähnlichen Ereignis gekommen, bei dem zwei Hühner gerissen wurden. Nach diesem Vorfall sei der Hundehalter auf die Beachtung der aktuellen Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen hingewiesen worden, teilt die VG mit. Sie beinhalte unter anderem eine Anleinpflicht. Nun sei mit Bescheid vom 1. Oktober für beide Hunde die Anordnung eines Maulkorbzwanges verfügt worden. Am selben Tag sei eine Anhörung ausgefertigt worden, zu der sich der Halter laut VG bis 17. Oktober äußern könne. Im Anschluss daran solle gemäß Sach- und Rechtslage über Konsequenzen entschieden werden.

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