Kreis Kaiserslautern Emich entscheidet allein über Geh- und Fahrtrecht
In Gerhardsbrunn, der kleinsten Ortsgemeinde des Landkreises, ist es am Freitagabend in der Sitzung des Gemeinderats zu einer skurrilen Situation gekommen: Von den sechs anwesenden Ratsmitgliedern durften fünf beim Beratungspunkt „Löschung eines Geh- und Fahrtrechts“ auf einem Grundstück der Brennereigenossenschaft nicht mitabstimmen.
Erik Emich (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, der die Sitzung als Beauftragter leitete, erläuterte, dass die Brennereigenossenschaft aufgrund EU-Vorgaben aufgelöst und das Eigentum übertragen werden müsse. Für die Brennerei gäbe es Kaufinteressenten, die auch das Gelände der Kartoffellagerhalle erwerben wollen. Um das Grundstück besser nutzen zu können, müsse das Geh- und Fahrtrecht im Grundbuchamt gelöscht werden, zumal es nicht mehr erforderlich sei. Da bei fünf von sechs Ratsmitgliedern nach der Gemeindeordnung Ausschlussgründe vorlagen, durften diese weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teilhaben und mussten sich vom Ratstisch entfernen. Als damit nur noch ein Ratsmitglied am Tisch saß, erläuterte Emich, dass damit eine weitere Vorschrift greife: In diesem Fall ersetze die Entscheidung des Bürgermeisters einen Beschluss des Rats. Erik Emich entschied, dass die Grunddienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechts gelöscht werden solle. Danach nahm die Ratssitzung wieder einen normalen Verlauf. Vollzählig an den Ratstisch zurückgekehrt, beschloss der Gemeinderat einstimmig den Haushalt für 2017. Dieser weist im Ergebnishaushalt ein Defizit von 35.380 Euro aus. Erträgen von 154.545 Euro stehen Aufwendungen in Höhe von 189.925 Euro gegenüber. Auch der Finanzhaushalt hat ein Minus von 29.252 Euro. Dickster Brocken bei den Investitionen sind die geplanten Arbeiten im Dorfgemeinschaftshaus, für die 70.000 Euro eingestellt sind. Die Gemeinde rechnet allerdings bei diesem Posten mit 62.000 Euro Zuschüssen. Beschlossen wurde die Hundesteuersatzung: Für den ersten Hund werden zwölf Euro fällig, für den zweiten 18 Euro und für jeden weiteren 24 Euro. Ein so genannter gefährlicher Hund kostet 300 Euro. Der Rat stimmte für eine Beratung der Kommune durch den Gemeinde- und Städtebund bezüglich der Oberflächenentwässerung in den beiden Kreisstraßen. Hierfür zahlt die Gemeinde 2500 Euro. Bei der Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand entschied sich das Gremium für die Option, bis Ende 2020 abzuwarten und wie bisher zu verfahren. |wiu