Kreis Kaiserslautern Eingliederung ist verfassungsgemäß

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In der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bleibt alles beim Alten. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz hat gestern das Urteil verkündet: Die Eingliederung der VG Hochspeyer in die VG Enkenbach-Alsenborn ist verfassungsgemäß.

Eine wirklich große Überraschung war das Urteil gestern nicht mehr. Vor allem nach der VGH-Entscheidung zur Fusion der VG Wittlich-Land mit Manderscheid, das aufgrund seiner Ähnlichkeit als wegweisend galt, war den Fusionsgegnern klar: Eine positive Entscheidung wird immer unwahrscheinlicher. Ein Grund, warum die VG Enkenbach-Alsenborn gegen die Zwangseingliederung gerichtlich vorging – und den auch das Gericht ausgiebig behandelte –, war die Tatsache, dass sie wegen ihrer Einwohnerzahl gar keinen Gebietsänderungsbedarf hatte. Im Gegensatz zur VG Hochspeyer. Jene war wegen ihrer geringen Einwohnerzahl nach dem Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform zu einem Zusammenschluss verpflichtet. Doch wer sollte der Partner sein? Denn die hoch verschuldete Braut Hochspeyer war nicht gerade von möglichen Heiratskandidaten hofiert worden. Und eben auch nicht umgeben. So zog die Landesregierung Enkenbach-Alsenborn heran und verheiratete die beiden am 1. Juli 2014 zwangsweise. Eine einstweilige Anordnung der VG Enkenbach-Alsenborn, die dies noch hätte verhindern können, war im Mai 2014 bereits vom Gericht abgeschmettert worden. So ging es in der mündlichen Verhandlung am 29. Januar (die RHEINPFALZ berichtete) in einem Hauptpunkt um die passive Fusionspflicht von Enkenbach-Alsenborn. Die Kernfrage lag in der Abwägung: Waren die Gründe für einen Zwangszusammenschluss schwerwiegender als das Recht der VG auf Selbstbestimmung? Das Argument der Anwälte der VG, Enkenbach-Alsenborn sei durch die Eingliederung in seiner kommunalen Selbstverwaltungsgarantie verletzt worden, ließ das VGH nicht gelten. Der Gesetzgeber habe den Sachverhalt „ausreichend ermittelt“, urteilte das Gericht. Enkenbach-Alsenborn habe auch ohne eigenen Gebietsänderungsbedarf einbezogen werden dürfen, weil sonst „keine sinnvolle Gebietsstruktur erreicht werden könne“. Dass der Gesetzgeber eine Landkreisgrenzen überschreitende Fusion mit der ebenfalls fusionpflichtigen VG Hettenleidelheim abgelehnt hat, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese hatten die Anwälte Andreas Dazert und Thomas Schmitt als Argument vorgebracht. „Das Gericht hat entschieden: Die fehlende Homogenität der VG Hochspeyer und Hettenleidelheim, der kurze gemeinsame Grenzverlauf und die Überschreitung der Kreisgrenzen wiegen schwerer als die Integrität der VG Enkenbach-Alsenborn“, sagt Anwalt Dazert, leicht enttäuscht. Der Gesetzgeber habe einen recht weiten Ermessensspielraum gelassen, den der Landtag genutzt habe; die Frage sei nun gewesen: Billigt das Gericht den Spielraum? Das Ja auf diese Frage war zwar für Dazert nach dem Wittlich-Urteil keine große Überraschung, aber dass die Entscheidung der neun Richter einstimmig gefallen ist, bezweifelt er. „Aber das ist nur eine Mutmaßung“, schiebt er hinterher. Auch die Enttäuschung des damaligen Bürgermeisters und jetzigen Beigeordneten Jürgen Wenzel (CDU) hält sich in Grenzen. „Vor der mündlichen Verhandlung habe ich noch auf 80 Prozent Erfolgschancen getippt, danach auf 50, und nach Wittlich-Land sind sie noch mal deutlich gesunken“, sagt er nüchtern. Aus persönlicher Erfahrung wisse er: Wenn sich, beispielsweise in Ratssitzungen, eine Richtung abzeichnet, dann verwendet er nicht mehr viel Zeit auf Details. Dieses Verhalten habe er in der mündlichen Verhandlung beobachtet. „Zudem wurde mit keinem Wort auf die möglichen Rechtsfolgen bei einer Rückgängigmachung eingegangen“, nennt er ein weiteres Indiz. Die Wahrnehmung von Bürgermeister Andreas Alter (SPD) war eine andere: Bis zur Verhandlung fühlte er sich recht sicher – „eine Änderung würde ja erhebliche Kosten verursachen“ –, aber als ihm bewusst wurde, dass die praktische Seite fürs VGH kein Kriterium war, wurde er unruhiger. Deswegen gab er gestern zu: „Ich bin schon erleichtert!“ (gzi)

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