Sembach Die Grundsteuer wird nicht erhöht

Nivellierungssätze sind im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs gesetzlich geregelte, fiktive Hebesätze. Sie werden herangezogen, um Steuereinnahmen der Kommunen landeseinheitlich vergleichbar zu machen. Mit dem Vergleich von Hebesatz und Nivellierungssatz wird – unter Berücksichtigung der Steuereinnahmen der Gemeinde – die Höhe der Kreis- und der Verbandsgemeindeumlagen berechnet, die die Ortsgemeinde zu entrichten hat. Es sei den Ratsmitgliedern natürlich klar gewesen, so der Bürgermeister, dass die Umlagen für die Verbandsgemeinde und den Landkreis künftig so eingezogen werden, als wenn der Nivellierungssatz von 465 Prozent gälte. „Aber unser Haushalt gibt das her“, sagt Hack. Es wäre den Bürgern auch ganz schwer zu vermitteln gewesen, warum die Grundsteuer erhöht würde angesichts eines derart starken Gemeindeetats. In diesem Zusammenhang teilte er überdies noch mit, dass der Rat einstimmig die Einführung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen beschlossen habe.
Der Haushalt in Zahlen
Im Haushaltsjahr 2023 plant die Gemeinde Sembach mit einem Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 432.000 Euro. Im Haushaltsjahr 2024 sieht der Etat einen Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 29.135 Euro vor. Der Finanzhaushalt weist für das Jahr 2023 eine freie Finanzspitze in Höhe von 190.000 Euro aus. Im Folgejahr gibt es eine freie Finanzspitze von 179.000 Euro.