VG Otterbach-Otterberg
Der letzte Hinkelstein-Marathon? Wenn es zu teuer ist, den Wald zu sichern
Wer in seiner Freizeit im Wald wandern, Pilze sammeln, Vögel beobachten oder einfach mal einen Baum umarmen möchte, kann das problemlos tun. Das Recht dazu ist im Bundes- und im Landeswaldgesetz geregelt und erlaubt das Betreten des Waldes zur Erholung – und auf eigene Gefahr. Anders sieht es aus, wenn eine organisierte Veranstaltung wie der jetzt am Sonntag stattfindende Hinkelstein-Wandermarathon im Wald abgehalten werden soll. Dann braucht es nämlich die Zustimmung des Waldbesitzers.
Standardmäßig wird in einem solchen Fall, wenn es sich um Staatswald handelt, ein sogenannter Gestattungsvertrag mit dem örtlichen Forstamt unterschrieben, erklärt Tobias Adam, Leiter des Forstamts Otterberg. In diesem erlauben die Landesforsten Rheinland-Pfalz dem Organisator, den Staatswald für die betreffende Veranstaltung zu nutzen. Festgesetzt wird unter anderem, dass kein Müll im Wald zurückgelassen wird oder dass Holz-Arbeiten nicht gestört werden dürfen. Geregelt werden auch die Themen Haftung, Schadensersatz und Verkehrssicherungspflicht. Wobei letztere den Kern des Problems darstellt.
Wer muss den Wald sichern?
Die Verkehrssicherungspflicht gilt immer, auch für Waldbesitzer. Sie besagt, dass Gefahren im Wald beseitigt werden müssen. Allerdings haften Waldbesitzer nicht für „waldtypische Gefahren“. Das heißt zum Beispiel, dass herabfallende Äste oder Stolperfallen durch Wurzeln zur Natur gehören. Sie sind ein Risiko, das Waldbesucher beim freiwilligen Betreten des Waldes in Kauf nehmen müssen. Die Vereinbarung zwischen Forstamt und Veranstalter besagt hier, dass das Forstamt keine Haftung dafür übernimmt, dass der Wald für die Veranstaltung geeignet und dass die Verkehrssicherung über das normale Maß hinaus gegeben ist. Geht von der Veranstaltung eine „erhöhte Verkehrssicherungspflicht“ aus, muss der Veranstalter sich darum kümmern.
Hohe Klimaschäden im Wald
Im Falle des Hinkelstein-Wandermarathons, bei dem am Wochenende um die 750 Teilnehmende entweder 41,2 oder 21,5 Kilometer durch den Wald wandern, gilt diese erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Dieser muss die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg als Veranstalter nachkommen. Dazu gehört, dass die Wege von einer Fachkraft auf potenzielle Gefahren kontrolliert werden müssen. Und auch die Stellen rund um die Versorgungsstände entlang der Wanderstrecke müssen genau in Augenschein genommen werden. In diesem Jahr habe sich als Folge des Klimawandels ein großes Schadensbild gezeigt, sagt Harald Westrich, Bürgermeister der VG Otterbach-Otterberg. Auch das Forstamt Otterberg weist im Vertrag ausdrücklich auf die hohen Klimaschäden hin.
Bäume fällen und Totholz entfernen
Die Umsetzung der Anforderungen nehme dadurch allerdings ungeahnte Ausmaße an und sei für die VG eigentlich nicht mehr zu stemmen. So wurden über hundert potenziell gefährliche Bäume entlang der Strecke gefällt. Zusätzlich sei eine große Menge Totholz gesichert worden. Baumkletterer, Gutachter und Mitarbeiter des Bauhofs seien über zwei Wochen im Einsatz gewesen. „Das sprengt absolut den Kostenrahmen“, sagt Carola Ibrom, Tourismusbeauftragte der VG Otterbach-Otterberg, die schätzt, dass die Kosten am Ende im fünfstelligen Bereich liegen dürften.
Schlechte Aussichten für den Wandermarathon
Während der Hinkelstein-Wandermarathon dieses Jahr noch einmal stattfinden soll, wurde aktuell im Donnersbergkreis eine ähnliche Veranstaltung abgesagt – aus den gleichen Gründen. Und auch der diesjährige Wandermarathon, den die VG Otterbach-Otterberg in Kooperation mit den Verbandsgemeinden Winnweiler und Enkenbach-Alsenborn bereits zum zehnten Mal ausrichtet, könnte der Letzte gewesen sein. „Ich weiß nicht, wie ich das bezahlen soll“, sagt Ibrom. Auch Westrich bemerkt: Sollte es ein trockenes Jahr geben, „sehe ich schwarz für die Durchführung des Wandermarathons in den kommenden Jahren“. Man wolle nicht jede Waldveranstaltung absagen, gleichzeitig trage man als Veranstalter die Verantwortung und haftet, sollte doch etwas passieren. Das Forstamt Otterberg begrüße solche Aktionen im Wald ausdrücklich, auch das Thema Sicherheit sei wichtig, sagt Adam. Bestimmte Risiken könnten sie aber nicht abwenden.
Gesetz könnte Ausweg schaffen
Einen Ausweg aus diesem Dilemma zeigt ein Blick ins Nachbarbundesland. In Baden-Württemberg steht im Landeswaldgesetz, dass beispielsweise auch das Verweilen an Sitzbänken oder Informationstafeln im Wald auf eigene Gefahr geschieht. Auch ein Zusatz, zum Beispiel, dass die Eigenverantwortlichkeit im Wald unabhängig von Ort und Anlass gilt, könnte die Möglichkeit eröffnen, dass bei Veranstaltungen keine erhöhte Verkehrssicherungspflicht besteht, merkt Adam an. Beides könnte den Veranstaltern den Druck nehmen, der aktuell auch durch die Entscheidungen von Gerichten zu dem Thema und durch die Auflagen der Versicherung entsteht. Was im Endeffekt dazu führt, dass der Wald als Veranstaltungsort unattraktiver wird – und für viele Gemeinden und Vereine nicht mehr zur Verfügung steht.


