Kreis Kaiserslautern Dämpfer für die Fusionsgegner

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Die Stimmung der Fusionsgegner in Enkenbach-Alsenborn ist gesunken, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz am Montag die Fusion von Wittlich-Land und Manderscheid als verfassungsgemäß erklärt hat. Der Fall wurde als richtungsweisend angesehen.

Auch in der Eifel wurde eine verhältnismäßig arme Verbandsgemeinde, Manderscheid, in eine besser gestellte, Wittlich-Land, eingegliedert – ähnlich wie bei Hochspeyer und Enkenbach-Alsenborn. In beiden Fällen war der aufnehmenden VG eine passive Fusionspflicht auferlegt worden, denn sie selbst hatte keinen Gebietsänderungsbedarf, und sie sah ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht damit angegriffen. Die Richter sahen dies jedoch nicht als gegeben. Zwar ließen sich die beiden Fälle nicht eins zu eins übertragen, meint der damalige Bürgermeister der VG Enkenbach-Alsenborn, Jürgen Wenzel (CDU), auf Nachfrage, „aber unsere Chancen sind damit schon gefallen“, urteilt er, „das muss man leider so sehen“. Rechtsanwalt Thomas Schmitt, der die VG vertritt, möchte sich nicht so deutlich äußern, aber über das Urteil war er durchaus „nicht erfreut“, gibt er zu. Der VGH komme „dem Gesetzgeber schon sehr weit entgegen“, urteilt er, „Maikammer war bisher der einzige Ausreißer“. Die VGH-Richter hätten einen recht großen Spielraum in ihrer Entscheidungsfindung; sie könnten zwar, müssten aber nicht danach entscheiden, „welche Lösung die beste ist, sondern lediglich, welche systemgerecht ist“. Sie müssen laut Schmitt lediglich überlegen, welche Varianten für die Kommunalreform in Frage kommen, daraus ein Prioritätenliste erstellen und abwägen: Passt die gewählte Lösung? Auch die finanzielle Situation müssten die Richter nicht im Detail durchrechnen; es reiche, Indikatoren wie die Pro-Kopf-Verschuldung heranzuziehen. „Aber ich hoffe, dass es für Enkenbach-Alsenborn besser ausgeht“, will er die Hoffnung nicht aufgeben. (gzi)

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