Kreis Kaiserslautern Brandstiftung durch überhitzte Herdplatten

Seit gestern muss sich ein 54-Jähriger aus Ramstein-Miesenbach vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken wegen versuchter schwerer Brandstiftung im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit verantworten.

Der Staatsanwalt wirft ihm vor, am 14. Dezember 2013 die elektrischen Herdplatten in der Küche seiner Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Ramstein-Miesenbach bewusst auf die oberste Hitzestufe eingeschaltet zu haben. Hierbei soll der Mann brennbare Gegenstände auf die Herdplatten gelegt haben, um Feuer zu legen. Laut Anklage soll der 54-Jährige „unter dem Einfluss einer erheblichen psychischen Erkrankung“ gehandelt haben. Er ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf. Er habe an diesem Abend die Herdplatten geputzt und zwei Wecker aus Plastik auf den Ofen gestellt, weil er am anderen Morgen nicht habe versäumen wollen, wegen starker Schulterschmerzen ins Krankenhaus zu gehen. Dabei habe er offenbar „unbewusst die Schalter“ des Elektroherds berührt. Danach sei er eingenickt. Durch die starke Rauchentwicklung sei er wach geworden. „Ich habe plötzlich im schwarzen Rauch gestanden“, sagte er gestern. Daraufhin sei ihn schlecht geworden, er habe sich übergeben müssen. Ein Feuerwehrmann habe vor seiner Wohnungstür gerufen: „Machen sie sofort auf!“ Er habe noch versucht, Herd und Hauptsicherung auszuschalten. Wäre in der Wohnung ein Rauchmelder installiert gewesen, wäre das nicht passiert, erklärte er dem Gericht. Eine Minute nach der Feuerwehr seien zwei Polizisten „von hinten gekommen“, hätten ihn „gefesselt“ und mitgenommen. Von der Wache aus sei er in die Psychiatrie gebracht worden. Er sei freiwillig mitgegangen, sagte er. Gestern sagten Feuerwehrmänner vor Gericht aus. „Die Kellerwohnung war stark verqualmt“, berichtete einer der Zeugen. Erst 50 Zentimeter vor dem Herd habe man die „rotglühenden Platten“ feststellen können. Darauf hätten eingebrannte Gegenstände gelegen. Ein Feuerwehr-Kollege sagte, dass der 54-Jährige bei ihrem Eintreffen auf die Aufforderung, die Tür zu öffnen, aus der Wohnung gerufen habe: „Nein, ich öffne nicht.“ Mit der Faust habe der Feuerwehrmann daraufhin die Tür aufgedrückt, den dahinter stehenden Mann am Arm gepackt und die Treppe hoch geschoben. Der Prozess wird am 19. Mai fortgesetzt. (wuk)

x