Zweibrücken/Kreis Kaiserslautern Brandstiftung: Belastungszeuge sagt aus

Am 5. Dezember wird der Prozess fortgesetzt.
Am 5. Dezember wird der Prozess fortgesetzt.

Im Prozess gegen einen 27-Jährigen, der beschuldigt wird, am 20. Januar 2020 das Firmengebäude eines Sanitärbetriebes in Hütschenhausen in Brand gesetzt zu haben, sagte am Montag vor der sechsten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken der 21-jährige Belastungszeuge aus.

Er hat im April 2020 vor der Jugendkammer beim Landgericht Kaiserslautern als Angeklagter in seinem eigenen Prozess wegen Geiselnahme seinen 27-jährigen Komplizen der Brandstiftung bezichtigt. Beide wurden 2020 mit zwei weiteren Tätern vom Landgericht Kaiserslautern wegen Geiselnahme zu langen Haftstrafen verurteilt. Der 27-jährige Angeklagte, der jetzt in Zweibrücken auf der Anklagebank sitzt, wurde von der Großen Strafkammer in Kaiserslautern wegen erpresserischen Menschenraubs zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Derzeit sitzt er seine Strafe in Zweibrücken ab. Der 21-jährige, der nun in Zweibrücken als Zeuge gegen ihn aussagen soll, wurde wegen Geiselnahme zu einer Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt. Er hat zwei Drittel seiner Haft abgesessen und ist nun auf Bewährung auf freiem Fuß.

Der Zeuge hat zunächst Erinnerungslücken

Vor Gericht konnte er sich nun zunächst nicht mehr daran erinnern, dass er in Kaiserslautern seinen damaligen Komplizen und jetzigen Angeklagten der Brandstiftung beschuldigt hatte. Der Vorsitzende Richter Andreas Herzog und Staatsanwalt Martin Kiefer machten ihm deutlich, dass er, wenn er die Aussage als Zeuge verweigere, in Beugehaft genommen werden könne. Nach einer zehnminütigen Pause fand der Zeuge zögerlich zu seiner Erinnerung zurück. Der Angeklagte habe ihn vor dem Brand gefragt, ob er mitmache. Danach habe der Angeklagte zu ihm gesagt, dass er oben im Gebäude einen Kanister geleert habe und sich dabei selbst beinahe verbrannt hätte.

Der 27-jährige Angeklagte bestritt bereits zu Prozessbeginn vor zehn Tagen durch seinen Verteidiger Max Kampschulte die Vorwürfe. Laut Anklage soll er im Dach- und Erdgeschoss des Gebäudes an acht Stellen Feuer mit Brandbeschleuniger gelegt haben. Aus dem Gebäude habe er Pumpen, Bargeld, Messgeräte und einen Bohrhammer gestohlen. An dem Gebäude soll ein Schaden von 400.000 Euro entstanden sein. Den Wert des Diebesgutes bezifferte Staatsanwalt Kiefer auf 6000 bis 8000 Euro.

Wegen Geißelnahme bereits verurteilt

Der Staatsanwalt fragte den Zeugen, mit wem er gerade in der Pause telefoniert habe. Der Zeuge antwortete erst unter Androhung des Staatsanwalts, dass er auch sein Handy beschlagnahmen könne. Er habe mit der Ehefrau eines Bekannten telefoniert. Diese habe ihm geraten, so auszusagen, wie er es für richtig halte. Die Bekannte ist die Ehefrau eines Mittäters der Geiselnahme in Kaiserslautern. Dieser sitzt derzeit seine Haftstrafe ab. Gemeinsam hatten sie, der Zeuge, der Angeklagte, der Bekannte und eine vierte Person in Kaiserslautern einen 43-jährigen Handwerksmeister als Geisel genommen und 750.000 Euro Lösegeld gefordert.

Der Prozess wird am 5. Dezember fortgesetzt.

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