Hütschenhausen Brandstiftung: Angeklagter freigesprochen

Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein 27-jähriger Angeklagte, der beschuldigt worden war, ein Firmengebäude in Hütschenhausen in Brand gesetzt zu haben, wurde am Montag von der sechsten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken freigesprochen.

Die Anklage warf ihm vor, am 20. Januar 2020 in den frühen Morgenstunden das Firmengebäude eines Sanitärbetriebs in Hütschenhausen in Brand gesetzt und aus der Kasse über 2000 Euro gestohlen zu haben. Staatsanwalt Martin Kiefer stützte sich in seiner Anklage auf die belastende Aussage eines 21-jährigen Freundes des Angeklagten. Als Kronzeuge wollte dieser sich vor den Zweibrücker Richtern nicht mehr erinnern. Die Erinnerung setzte jedoch zögerlich ein, nachdem ihm Richter Andreas Herzog Beugehaft androhte. Bei der Aussage dieses Zeugen kamen sowohl bei Staatsanwalt Martin Kiefer als auch bei Verteidiger Max Kampschulte sowie beim Gericht Zweifel auf. Staatsanwalt und Verteidiger forderten Freispruch. Dem folgte das Gericht.

Trotzdem in Haft

„Das sind Umstände, die zu einem Tatnachweis nicht taugen“, stellt der Staatsanwalt fest. „Irgendjemand war es. Es deutet darauf hin, dass es ein Insider war.“ Kiefer schloss nicht aus, dass die beiden einstigen Komplizen des Angeklagten daran beteiligt gewesen sein könnten. Es sind zwei ehemalige Freunde, die mit dem Angeklagten und einer vierten Person in Kaiserslautern einen Handwerker als Geisel nahmen und 750.000 Euro Lösegeld gefordert haben. Das Quartett wurde 2020 wegen erpresserischen Menschenraubes und schwerer räuberischer Erpressung vom Landgericht Kaiserslautern zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der 27-Jährige sitzt deswegen in Zweibrücken vier Jahre und zehn Monate Haft ab.

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