Enkenbach-Alsenborn Brandstifter kommt in psychiatrisches Krankenhaus

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen schwerer Brandstiftung hat eine Große Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern einen 34-Jährigen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Er hatte im Dezember 2021 ein Feuer in einem Haus in Enkenbach-Alsenborn gelegt.

Bei dem gegen 22.50 Uhr gelegten Brand, habe der Beschuldigte die Bewohner der Gefahr einer Gesundheitsschädigung ausgesetzt. Im frei zugänglichen Vorraum einer Bankfiliale innerhalb des Gebäudes, in dem sich auch ein Feinkostladen und vier Wohnungen befinden, habe er ein Papierstück angezündet und dieses an eine Werbetafel gehalten, die daraufhin vollständig verbrannt sei. Durch die Hitzeentwicklung seien Deckenverkleidungen in der Bankfiliale und im Feinkostladen erheblich beschädigt worden. Insgesamt sei ein Sachschaden von über 50.000 Euro zu beklagen. Vier im Hause befindliche Bewohner seien durch die Rauchentwicklung einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt worden.

So ziemlich alles an Drogen genommen

Wegen der Tat könne der 34-Jährige nicht bestraft werden, weil er schuldunfähig sei. Der psychiatrische Sachverständige attestierte ihm eine seit vielen Jahren bestehende, drogenindizierte Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis, die seine Unrechtseinsichtsfähigkeit aufgehoben habe. Da bei ihm auch in Zukunft die Gefahr weiterer schwerwiegender Taten bestehe, müsse er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Der Beschuldigte, der nach dem Hauptschulabschluss keine Berufsausbildung genossen hat und zuletzt wohnsitzlos war, gab an, schon im Alter von 13 Jahren mit dem Drogenkonsum begonnen und im Laufe der Zeit so ziemlich alles an Drogen – vorwiegend aber Cannabisprodukte – konsumiert zu haben. Zur Tatzeit seien Geister in der Bankfiliale gewesen. Er habe Leute bestrafen wollen, die sich im Boden der Bank befunden hätten. Dies seien orange- beziehungsweise gelbfarbene Miniaturmenschen gewesen. In einer Videoaufnahme war zu sehen, wie der Beschuldigte, dessen Vorstrafenregister 57 Eintragungen aufweist, vor der brennenden Werbetafel tanzt und anschließend die Bankfiliale verlässt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer ordnete bis dahin aber das Fortbestehen seiner vorläufigen Unterbringung, die der Ermittlungsrichter angeordnet hatte, an.

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