Kreis Kaiserslautern
Bienenseuche: Die Amerikanische Faulbrut ist im Landkreis Kaiserslautern ausgebrochen
Zum Sachverhalt: Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern hat in Weilerbach den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen amtlich festgestellt. Ab Donnerstag, 30. April, gilt in den Gemarkungen der Gemeinden Weilerbach, Schwedelbach, Rodenbach, Pörrbach, Erzenhausen, Eulenbis und Mackenbach im Landkreis Kaiserslautern ein Sperrbezirk. Das heißt im Klartext: Bienenvölker, Bienen, Waben, Honig und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Ständen entfernt werden. Es dürfen auch keine neuen Bienenvölker in den Sperrbezirk gebracht werden.
Zum Hintergrund: Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine schwere Bienenseuche, deren Symptome seit Jahrhunderten bekannt sind und die auch in der Region immer wieder auftritt. Für den Menschen ist sie unproblematisch und auch der Honig kann problemlos verzehrt werden. Ausgelöst wird die Krankheit durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae. Das Bakterium befällt ausschließlich die Larven der Honigbienen, die sogenannte Bienenbrut. Diese fault bei Befall mit eingefallenen Brutwaben schleimig, stinkend vor sich hin. Erwachsene Bienen können nicht angesteckt werden, sie können aber sehr wohl über die Sporen die Krankheit verbreiten.
Imker schaltet Veterinäramt ein
Die Kreisverwaltung verweist in der jetzt erlassenen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung darauf, dass sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch belebte (Räuberei durch Bienen, An- und Verkauf von Völkern oder Ablegern ohne Gesundheitsuntersuchung) und unbelebte Vektoren (Honig aus fremden Beständen, Importhonig, Bienenkästen und -waben unbekannter Herkunft ohne vorherige Desinfektion, Wabenumhängen, Verfütterung von Entdeckelungswachs, Abschäumhonig oder Futterteig) übertragen werden, in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen führen können. Genau deshalb ist die Amerikanische Faulbrut als Bienenseuche eingestuft und unterliegt der Tierseuchengesetzgebung.
Zum Problem: Im konkreten Fall hat ein Imker bei der regelmäßigen Kontrolle seines Bienenvolkes Veränderungen bei den Brutzellen entdeckt und das Veterinäramt eingeschaltet. In Proben wurden die Sporen der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen. Das Beproben aller im Umkreis von drei Kilometer befindlichen Bienenvölker wurde angeordnet.
Krankheitsherd noch nicht gefunden
Der ursprüngliche Krankheitsherd konnte laut dem Bienensachverständigen Eckhard Richter bislang noch nicht lokalisiert werden. Das große Problem sind laut Richter, der auch Sprecher des Landesimkerverbandes ist, wieder einmal Bienenvölker, die entgegen der gesetzlichen Vorgabe nicht beim Veterinäramt gemeldet sind. Dabei muss jedes einzelne Bienenvolk laut Gesetz bei der Behörde gemeldet werden. Das kostet nichts, muss aus seuchenrechtlichen Gründen aber sein – auch, um sie in einem Seuchenfall beproben zu können. Nur so könne schnellstmöglich die Krankheit effektiv bekämpft werden.
Solange der Herd nicht gefunden und ausgeschaltet ist, tragen die erwachsenen Bienen die Sporen beim Blütensammeln munter weiter. Bienen aus bislang gesunden Völkern nehmen diese Sporen dann von der Blüte zusammen mit Nektar und Pollen mit ins eigene Volk. „Es kann wirklich jeden treffen, auch Imker, die ihr Handwerk verstehen und denen das Wohlergehen der Bienen am Herzen liegt“, betont Richter. Der Imker äußert absolutes Unverständnis darüber, dass es immer noch Menschen gibt, die Bienen halten, ohne darüber nachzudenken, dass die Tiere auch mal krank werden können. Ohne Sach- und Fachkenntnisse sollte niemand auch nur ein einziges Bienenvolk haben.
Bei Befall: Sanieren oder vernichten
Zum weiteren Vorgehen: Wo die Faulbrut nachgewiesen wird, wird im leichteren Fall mittels sogenannten Kunstschwarmverfahren das Volk aufwendig saniert. Dabei werden die Bienen aus dem Stock mit nachgewiesener Faulbrut entnommen und in eine desinfizierte, gereinigte Kiste gekehrt. Dort bauen sie in sauberer Umgebung ein neues Volk auf. Es kommt aber auch vor, dass das Veterinäramt die Vernichtung des gesamten Volkes anordnet. „Das tut wirklich weh“, sagt Eckhard Richter. Er hofft, dass es nicht allzu viele Kollegen trifft und der ursächliche Ausbruchsherd der nun ausgebrochenen Amerikanischen Faulbrut schnell gefunden wird und endlich alle, die Spaß am Halten von Bienen haben, die Notwendigkeit der gesetzlichen Meldepflicht erkennen und dieser auch nachgehen.
Info
Meldungen unter Angabe der Völkerzahl und des Standorts können online auf www.kaiserslautern-kreis.de unter dem Button „Erfassung Tierhaltung“ erfolgen oder telefonisch unter 0631 7105450 oder per E-Mail an veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de mitgeteilt werden. Die Allgemeinverfügung mit der genauen Abgrenzung des Sperrbezirks kann im Internet auf www.kaiserslautern-kreis.de eingesehen werden.