Landstuhl Amtsgericht Landstuhl warnt vor SMS-Betrugsmasche

Von Gerichtsvollziehern werden keine Zahlungsaufforderungen per SMS verschickt. Darauf weist das Amtsgericht Landstuhl hin.
Von Gerichtsvollziehern werden keine Zahlungsaufforderungen per SMS verschickt. Darauf weist das Amtsgericht Landstuhl hin.

Auf einen versuchten Betrugsfall per SMS macht das Amtsgericht Landstuhl aufmerksam.

Bei einem Amtsgericht in der Pfalz sei ein Bürger vorstellig geworden, dem per SMS auf seinem Handy eine angebliche Mitteilung eines Gerichtsvollziehers zugesandt worden sei, informiert das Landgericht Landstuhl. Die SMS war von einer ausländischen Nummer aus verschickt worden. Hierin wurde der Bürger zur Zahlung eines Geldbetrages über einen beigefügten Link aufgefordert. Dabei wurde ihm gedroht, dass bei Nichtzahlung am nächsten Tag ein Gerichtsvollzieher bei ihm zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erscheinen werde. Das Amtsgericht Landstuhl weist ausdrücklich darauf hin, dass von den Gerichtsvollziehern keine derartigen SMS mit Zahlungsaufforderungen verschickt werden und es sich dabei um Betrugsversuche handelt. „Wer eine solche SMS erhält und unsicher ist, wie er sich verhalten soll, sollte auf jeden Fall mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher Rücksprache halten und auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen leisten“, rät das Landgericht. Außerdem sollte bei der Polizei Strafanzeige erstattet werden.

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