Wörth Zweite Rheinbrücke: Rheinland-Pfalz kann nach Urteil weiter planen

Die bestehende Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe. Im Vordergrund ist die Eisenbahnbrücke zu erkennen.
Die bestehende Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe. Im Vordergrund ist die Eisenbahnbrücke zu erkennen.

Im Rechtsstreit um den Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth (Landkreis Germersheim) ist der Weg für die weiteren Planungen frei. Das Bundesverwaltungsgericht habe eine Beschwerde der Umweltschutzorganisation BUND zurückgewiesen, teilte das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium am Freitag auf Anfrage mit. Somit sei eine frühere Entscheidung des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig und der rheinland-pfälzische Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der zweiten Rheinbrücke bestandskräftig.

„Wichtiges Ziel für den Bau erreicht“

„Damit haben wir ein wichtiges Ziel für den Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe erreicht und können mit der detaillierteren Planung beginnen“, meinte eine Ministeriums-Sprecherin. Die Schritte, um vollziehbares Baurecht in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu erhalten, würden weiter vorangetrieben. „Sobald die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen sind, sowie eine Freigabe der Bundesmittel durch das Bundesverkehrsministerium als Baulastträger erfolgt ist, kann mit dem Bau der zweiten Rheinbrücke begonnen werden“, erklärte sie.

Rechtsstreit auf badischer Seite bereits beigelegt

Die neue Brücke zwischen Wörth und Karlsruhe soll etwa 1,4 Kilometer entfernt von der alten, völlig überlasteten Rhein-Querung entstehen. Auf baden-württembergischer Seite wurde der Rechtsstreit bereits beigelegt. Im Juni hatten sich Vertreter der Stadt Karlsruhe, des BUND und des Landes Baden-Württemberg auf einen Vergleich geeinigt.

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