LUSTADT Zwei Stellplätze pro Wohneinheit sind nun Pflicht

Nicht nur im Unterdorf, sondern auch im Oberdorf, also in ganz Lustadt müssen pro Wohneinheit künftig zwei Stellplätze ausgewies
Nicht nur im Unterdorf, sondern auch im Oberdorf, also in ganz Lustadt müssen pro Wohneinheit künftig zwei Stellplätze ausgewiesen werden.

Eine Neuerung hinsichtlich der Ausweisung von Stellplätzen beschloss der Ortsgemeinderat Lustadt einstimmig für die Gemarkungen Ober- und Niederlustadt. Es wird nicht mehr nach der Größe der Wohnungen unterschieden. Bei allen Neubauten müssen pro Wohneinheit jetzt immer zwei Stellplätze nachgewiesen werden.

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