LUSTADT Zwei Stellplätze pro Wohneinheit sind nun Pflicht
Eine Neuerung hinsichtlich der Ausweisung von Stellplätzen beschloss der Ortsgemeinderat Lustadt einstimmig für die Gemarkungen Ober- und Niederlustadt. Es wird nicht mehr nach der Größe der Wohnungen unterschieden. Bei allen Neubauten müssen pro Wohneinheit jetzt immer zwei Stellplätze nachgewiesen werden.