Kreis Germersheim „Woche der Vorsorge“ mit bundesweiten kostenlosen Online-Vorträgen

Die Verbraucherzentralen informieren über die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Die Verbraucherzentralen informieren über die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

In der Woche der Vorsorge bieten die Verbraucherzentralen vom 20. bis 24. September bundesweit kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass an.

Die Vorträge finden von Montag bis Freitag jeweils um 10 Uhr, 14 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine sind auf http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/woche-der-vorsorge-2021 zu finden. Dort gibt es auch die Möglichkeit sich anzumelden.

Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos.

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings sind sie unsicher, worauf sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung achten müssen oder scheuen den Aufwand. „Das Interesse der Menschen, ihre Angelegenheiten zu regeln, ist enorm“, sagt Gisela Rohmann, Fachberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Mit der Woche der Vorsorge wollen wir dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen in Fragen der Vorsorge treffen können.“

Diese Online-Vorträge bieten die Verbraucherzentralen während der „Woche der Vorsorge“ vom 20. bis 24. September an:

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung kann jeden treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung ist sowohl für zukünftige behandelnde Ärzte, als auch für Bevollmächtigte und Betreuer gedacht. Sie wird nur herangezogen, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.

Sechs Termine zur Auswahl: Montag, 20. September, 18 Uhr; Dienstag, 21. September, 10 und 18 Uhr; Mittwoch, 22. September, 18 Uhr; Donnerstag 23. September, 10 Uhr; Freitag, 24. September, 14 Uhr.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. In einer Betreuungsverfügung kann niedergeschrieben werden, wer als entscheidungsfähige Person festgelegt werden und die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln soll.

Die Verbraucherzentralen zeigen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.

Fünf Termine zur Auswahl: Montag, 20. September, 10 Uhr und 14 Uhr; Mittwoch, 22. September, 10 Uhr; Donnerstag, 23. September, 14 Uhr; Freitag, 24. September, 18 Uhr.

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Verträge und Bankgeschäfte online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den zugehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Vier Termine zur Auswahl: Dienstag, 21. September und Mittwoch, 22. September jeweils 14 Uhr; Donnerstag, 23. September, 18 Uhr; Freitag, 24. September, 10 Uhr.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich anmelden, http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/woche-der-vorsorge-2021 .

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern ist die Funktionalität im Web-Seminar eingeschränkt. rhp

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