Kreis Germersheim Wasser schöpfen ist okay, Wasser pumpen nicht

Damit die eigenen Pflanzen nicht dürsten müssen, wird in trockenen Sommern viel gegossen.
Damit die eigenen Pflanzen nicht dürsten müssen, wird in trockenen Sommern viel gegossen.

Wenn Trockenheit herrscht, nutzen viele Gartenbesitzer, deren Grundstücke an Bäche angrenzen, das kühle Nass der Gewässer, um den Garten zu bewässern. Doch ist nicht alles erlaubt, was geht. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch regelt die Wasserentnahme.

„Es ist für viele Gartenbesitzer nicht schön, mitansehen zu müssen, wie die Pflanzen unter der Trockenheit leiden. Täglich müssen viele Kannen Wasser geschleppt werden, damit Blumen, Sträucher, Obst und Gemüse nicht verkümmern“, zeigt der für das Thema Umwelt zuständige Kreisbeigeordnete Michael Braun Verständnis für die Mühen, die die Gartenbewässerung mit sich bringt. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass es auch bei großer Trockenheit nicht erlaubt ist, Wasser aus nahe gelegenen Gewässern wie kleinen Bächen für die Gartenbewässerung zu entnehmen. „Eine Pumpe darf nicht zum Einsatz kommen, wer aber von Hand mit Gießkanne und Eimer Wasser schöpft, kann dies auch weiterhin tun“, erklärt Braun.

Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im Landeswassergesetz. Demnach darf grundsätzlich jede Person natürliche oberirdische Gewässer zum Schöpfen mit Handgefäßen erlaubnisfrei benutzen. Hierunter fällt auch die Entnahme von Wasser mit kleinvolumigen Geräten wie Schöpfkellen, Eimern und Gießkannen. Eine solche Nutzung fällt unter den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Eine Entnahme von Wasser mittels Pumpen ist allerdings streng verboten.

Stress für Tiere durch Niedrigwasser

Nicht nur Bäche, sondern auch auf den ersten Blick eher unscheinbar wirkende Entwässerungsgräben, sind vielfältige Lebensräume mit zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Besonders in den regenarmen Sommern herrscht in vielen kleineren Gewässern ohnehin Niedrigwasser. Eine Wasserentnahme in größerem Umfang mit Hilfe von Pumpen wirkt sich negativ auf Tiere und Pflanzen aus. Aus diesem Grund sind derartige Wasserentnahmen nicht erlaubt.

Der Wasserbehörde der Kreisverwaltung Germersheim werden in den Sommermonaten regelmäßig illegale Wasserentnahmen angezeigt. „Es handelt sich hierbei nicht um ein „Kavaliersdelikt“, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann“, betont Kreisbeigeordneter Braun. Braun appelliert an die Kreisbewohner: „Bitte gehen Sie sorgsam mit dem wertvollen Gut Wasser um und leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Biodiversität.“

Info

Fragen zu Wasserentnahmen beantworten die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde telefonisch unter der 07274/53-236, 07274/53-412 oder 07274/53-466.
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