Kreis Germersheim Wahlfälschern droht Haft oder Geldstrafe
„Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten Wahlfälschung bei der Ortsbürgermeisterwahl in Bellheim läuft nach wie vor.“ Das sagte Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ. Tatverdächtig sind laut Staatsanwaltschaft drei Personen, die an der Stimmenauszählung im betroffenen Wahlbezirk beteiligt waren (wir berichteten).
Die Beschuldigten seien mittlerweile polizeilich vernommen worden. Sie haben laut Staatsanwaltschaft bestritten, für Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung verantwortlich zu sein beziehungsweise bewusst falsch Stimmzettel zugeordnet zu haben. Grundlage des Tatverdachtes sind die Aussagen von weiteren an der damaligen Stimmauszählung beteiligten Personen. Die Ermittlungen müssten jetzt nachweisen, dass ein Vorsatz vorliegt und ein Versehen ausschließen, so Möhlig. Sollte sich die Manipulation des Wahlergebnisse als Versehen, also als Fahrlässigkeit herausstellen, wäre der Fall strafrechtlich nicht mehr relevant und damit auch nicht mehr Sache der Staatsanwaltschaft. Ob sich die Kommunalaufsicht dann damit befasse, könne sie nicht sagen, so Möhlig. „Für die Erfüllung des Tatbestandes der Wahlfälschung nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann, ist der Nachweis des vorsätzlichen Verfälschens des Wahlergebnisses erforderlich“, teilte die Staatsanwaltschaft zum möglichen Strafmaß mit. Das vorliegende Ermittlungsverfahren wurde von Amts wegen eingeleitet, nachdem die Polizeiinspektion Germersheim erfahren hatte, dass es in einem Briefwahlbezirk in Bellheim zu erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Wahlzettel für die Wahl des Ortsbürgermeisters gekommen war. Wegen der auffälligen Abweichung des Ergebnisses dieses Briefwahlbezirks gegenüber dem Ergebnis in den übrigen Wahlbezirken wurde von Vertretern der Wählergruppe Adam (WGA) beim Wahlausschuss die Neuauszählung für diesen Briefwahlbezirk beantragt. Dabei wurde festgestellt, dass sich im Paket der angeblich 382 Stimmen für den Amtsinhaber Tobias Baumgärtner (CDU) 110 Stimmzettel befanden, auf denen die Stimme für den Herausforderer Paul Gärtner (WGA) abgegeben war. Danach wurden alle Stimmbezirke nachgezählt und der Wahlausschuss stellte dann fest, dass Herausforderer Gärtner mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erreicht hatte und somit zum Ortsbürgermeister gewählt worden war. (tom)