Kreis Germersheim
Wörth: Anwohner ärgern sich über zu schnelle Radfahrer
Der nur 2,50 Meter breite Rad- und Gehweg zwischen Lortzingstraße und Mozartstraße in Wörth sorgt bei den Anwohnern seit mehreren Jahren für Probleme. Ein Ingenieurbüro schlägt vor, die Radfahrer zu bremsen. Aber die Stadtverwaltung will das nicht.
Durch zu schnelle Radfahrer käme es immer wieder zu Gefahrensituationen, berichten Anwohner. Auf Beinahunfälle folgen oftmals gegenseitige Beschimpfungen. Eine Anwohnerin berichtet, dass ihr Mann vor einigen Jahren sogar einen Unfall mit einem Radfahrer hatte, bei dem beide leicht verletzt wurden. Für Norbert Wahlig, der an diesem Weg wohnt, ist die Lage unzumutbar. „Es handelt sich um eine permanente Gefährdung durch die Radfahrer“, sagt er. Grundsätzlich hat er nichts gegen Radfahrer und zeigt Verständnis, dass Pendler morgens schnellstmöglich zur Arbeit wollen. Doch der Weg, der entlang der Schienen zwischen Kandel und Wörth verläuft, sei für schnellen Radverkehr ungeeignet.
Weg nur 2,50 Meter breit
Mit einer Breite von nur 2,50 Meter sei der Weg zu schmal für Fußgänger und Radfahrer, die in beide Richtungen unterwegs sind. Darüber hinaus führe auch die schlechte Sicht zu einer Gefährdung der Fußgänger. Wegen Pflanzen wären sie nur schwer zu sehen, wenn sie aus den Seitenstraßen auf den Rad- und Gehweg kommen. Insbesondere Kinder und ihre Eltern, die morgens zum Kindergarten oder zur Schule gehen, seien gefährdet.
Unterschriften gesammelt
Mit dieser Meinung steht er nicht alleine da. In den vergangen Jahren haben sich noch weitere Anwohner an die Stadtverwaltung Wörth, den Landrat oder den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz gewandt. Bei einer Unterschriftensammlung haben über 30 Anwohner unterzeichnet. Auf ihre Schreiben wurde teils erst nach Monaten geantwortet. Ihre Verbesserungsvorschläge, wie beispielsweise leicht versetzte Schranken aufzustellen, um die Radfahrer zu verlangsamen, oder den Radverkehr über andere Straßen umzuleiten, wurden nicht umgesetzt. „Wir haben das Gefühl die Stadt will sich vor ihren Pflichten drücken“, so Wahlig.
Ingenieurbüro bestätigt Anwohner
Doch nicht nur die Anwohner sehen dringenden Handlungsbedarf. Das Ingenieurbüro PGV-Alrutz GbR, das deutschlandweit Radwegenetze untersucht, hat im Dezember 2018 ein Gutachten über die Radweginfrastruktur in Wörth erstellt. In dem Bericht, der auf der Webseite der Stadtverwaltung zu finden ist, wird ebenfalls der betreffende Weg beanstandet und Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Das Problem der schlechten Sicht soll durch regelmäßigen Grünschnitt behoben werden. Radfahrer sollen beispielsweise durch Bodenschwellen verlangsamt werden. Die Kosten für diese Maßnahmen, denen das Ingenieurbüro hohe Priorität beimisst, liegen schätzungsweise bei 12.000 Euro. Laut einem Erläuterungsbericht vom April 2018 seien sie „zur Behebung gravierender Verkehrssicherheitsdefizite“ notwendig.
Stadt: Probleme nicht gravierend
Auf Nachfrage der RHEINPFALZ teilte der Beigeordnete Thomas Krämer (Grüne) mit, dass die Straßenverkehrsbehörde in dem fraglichen Bereich seit fünf Jahren regelmäßig Verkehrsschauen durchführe. „Das als Problem Geschilderte kann von uns in diesem Maße nicht bestätigt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Die Stadtverwaltung habe die Anwohner bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für den fließenden Verkehr bei der Polizei liege. Laut dieser soll es auf dieser Strecke nicht häufiger zu Unfällen kommen.
Keine Bodenschwellen
Von der Empfehlung des Ingenieurbüros Bodenschwellen anzubringen, nimmt die Stadtverwaltung Abstand. „Bodenschwellen sind unnatürliche Hindernisse, die Gefahrensituationen mit sich bringen“, heißt es. Sie würden unter anderem zu einer erhöhten Sturzgefahr führen. Um das Problem der schlechten Sicht zu beheben führe die Ordnungsbehörde regelmäßig Kontrollen durch und weise Hauseigentümer darauf hin, Äste, die in den Weg hineinragen, zu schneiden. Weitere, konkrete Maßnahmen seien derzeit nicht geplant. Rücksichtsloses Verhalten von Verkehrsteilnehmern sei zwar ärgerlich, doch wenn zwischen Maßregelung und Gefahrenvermeidung abgewägt werden muss, fiele die Entscheidung im Zweifelsfall auf letzteres, heißt es in der Stellungnahme.