Bellheim RHEINPFALZ Plus Artikel Vergnügungssteuer gesenkt

Der von 20 auf 30 Prozent erhöhte Vergnügungssteuersatz bei Spielgeräten wurde auf 25 Prozent gesenkt.
Der von 20 auf 30 Prozent erhöhte Vergnügungssteuersatz bei Spielgeräten wurde auf 25 Prozent gesenkt.

Nach Beschwerden von Spielautomaten-Betreibern hat die Verbandsgemeinde Bellheim die kürzlich erhöhte Vergnügungssteuer wieder gesenkt. Warum sie das tat.

Im September vergangenen Jahres hat der Verbandsgemeinderat Bellheim die Vergnügungssteuer um bis zu zehn Prozentpunkte erhöht. Als Grund wurde damals die angespannte Haushaltslage genannt. Nun wurde die Steuererhöhung teilweise rückgängig gemacht – einstimmig. Anlass waren nach Aussage von Bürgermeister Gerald Job Einwände von zwei Automatenbetreibern. Diese hätten Befürchtungen geäußert, dass die neuen Steuersätze den Betrieb der Automaten unwirtschaftlich machen, eine erdrosselnde Wirkung entfalten würden. Daraufhin seien gemäß rechtlicher Vorgaben die neuen Steuersätze von der Verwaltung erneut geprüft und mit denen umliegender Kommunen verglichen worden.

Dieser Vergleich ergab, dass der durchschnittliche Vergnügungssteuersatz in Spielhallen bei etwa 25 Prozent liegt, heißt es in der Sitzungsvorlage. Und: „Der ursprünglich beschlossene Vergnügungssteuersatz von 30 Prozent würde damit über dem regionalen Durchschnitt liegen (...)“ Zwar zeigten Erfahrungen aus anderen Städten, darunter Landau, dass Steueranpassungen von bis zu 25 Prozent in der Regel weder zu Schließungen von Spielhallen noch zu Mindereinnahmen führen. Gleichzeitig werde jedoch deutlich, dass Steuersätze, die darüber liegen, „rechtlich zunehmend angreifbar sind, insbesondere im Hinblick auf die Frage einer möglichen Erdrosselungswirkung“.

Zwar dürfe die Kommune grundsätzlich Vergnügungssteuer erhöhen, „sie darf jedoch nicht so hoch ausfallen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb von Geldspielgeräten faktisch unmöglich wird“, was einem Berufsverbot gleichkomme, heißt es in der Sitzungsvorlage. In einem solchen Fall spreche man von einer erdrosselnden Wirkung. „Eine gerichtliche Beanstandung hätte nicht nur Einnahmeausfälle, sondern unter Umständen auch Rückzahlungsverpflichtungen zur Folge.“

Um Rechtssicherheit herzustellen, beschloss der Verbandsgemeinderat nun folgende Steuersätze für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: In Spielhallen werden 25 Prozent vom Einspielergebnis fällig und an sonstigen Aufstellorten 21 Prozent. Im September waren die Steuersätze von 20 auf 30 Prozent des Einspielergebnisses in Spielhallen und von 15 auf 25 Prozent an anderen Aufstellorten erhöht worden. „Trotz der Absenkung ist weiterhin mit zusätzlichen Einnahmen aus der Vergnügungsteuer zu rechnen, wenn auch in geringerem Umfang als ursprünglich geplant“, heißt es abschließend in der Sitzungsvorlage.

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