Landau/Kreis Germersheim Unbekannter belästigt Schulkind sexuell

Vor dem Landgericht in Landau findet die Verhandlung statt.
Vor dem Landgericht in Landau findet die Verhandlung statt.

Der Mann auf der Anklagebank ist schon 35 Jahre alt, trotzdem tagt das Landgericht Landau als Jugendkammer. Denn der Beschuldigte, dem die Staatsanwaltschaft die sexuelle Belästigung eines Kindes vorwirft, leidet an einer schweren Beeinträchtigung seiner geistigen Fähigkeiten. Doch ist er kein Unbekannter.

Der Angeklagte gilt aufgrund seiner Beeinträchtigung als nicht schuldfähig. Die Kammer muss nun darüber entscheiden, ob er in einer Fachklinik untergebracht werden soll. Zu der sexuellen Belästigung soll es im September 2021 in einer Gemeinde im südlichen Kreis Germersheim gekommen sein, in der Nähe eines Fußballplatzes.

Der Beschuldigte soll hier einen siebenjährigen Jungen, der auf dem Weg zum Training war, angesprochen und ihm einen Kaugummi angeboten haben. Das hatte der Junge abgelehnt. Daraufhin soll ihn der 35-Jährige plötzlich von hinten mit beiden Armen umfangen haben und ihm dann eine Hand in die Hose gesteckt und ihn an intimer Stelle berührt haben. Das Kind konnte sich befreien und rannte zum Fußballplatz, wo es dem Trainer von der Begegnung noch etwas vage berichtete.

Eltern alarmieren Polizei

Am Abend, als der Junge zu Bett gehen sollte, begann er zu weinen und berichtete seinen Eltern von dem Vorfall, die umgehend die Polizei alarmierten. Auf Grund der Beschreibung konnte der Angeklagte rasch ermittelt werden. Denn er ist wegen ähnlicher Delikte bereits mehrfach verurteilt worden.

Der Beschuldigte leidet seit seiner Kindheit an einer schweren Verminderung seiner Intelligenz. Ein normaler Schulbesuch war ihm nicht möglich. Seit 2008 steht er zudem unter gesetzlicher Betreuung. Die hatte zunächst seine Mutter übernommen, seit einigen Jahren hat er einen von Amts wegen bestimmten Betreuer. Der 35-Jährige lebt in einer Einrichtung für beeinträchtigte Menschen, wo man bemüht ist, seiner speziellen Problematik in Bezug auf seine sexuelle Neigung zu Kindern in therapeutischen Gesprächen gerecht zu werden.

Das Gericht konnte sich die Aufzeichnung der Befragung des Jungen durch die Polizei ansehen. Der erst Siebenjährige beeindruckte alle Beteiligten durch seine präzise Darstellung des Vorfalls. Seine Mutter konnte im Gerichtssaal mehrfach kaum die Tränen unterdrücken, als sie vom Tattag berichtete. Sie berichtete, ihr Sohn habe den Vorfall heute wohl vergleichsweise gut verarbeitet, darüber hinaus würde er seine kleineren Geschwister und auch andere Kinder immer wieder ermahnen, dass sie von fremden Menschen niemals Süßigkeiten annehmen dürften.

Die Verhandlung soll am kommenden Dienstag mit der Anhörung eines neuen psychiatrischen Gutachtens fortgesetzt werden. Der Vorsitzende Richter hatte angeregt, dass an diesem Tag auch die Plädoyers gehalten werden könnten und die Verhandlung mit einem Urteil abgeschlossen werden könnte.

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