Kreis Germersheim Tipps für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung

Das Ausfüllen der Unterlagen wird bestimmt nicht einfach.
Das Ausfüllen der Unterlagen wird bestimmt nicht einfach.

Mit dem 1. Juli naht die Umsetzung der Grundsteuerreform: Ab diesem Stichtag haben Immobilienbesitzer in Rheinland-Pfalz bis 31. Oktober Zeit, die Grundsteuerwerterklärung abzugeben. Das geht nicht nur elektronisch.

Sorgen bereitet vielen Immobilienbesitzern die prinzipielle Pflicht zur elektronischen Übertragung der Daten – etwa, weil sie mit der Erklärung über das Portal ELSTER (www.elster.de) nicht zurechtkommen oder überhaupt nicht über einen Computer oder einen Internetzugang verfügen. Rechtsanwalt Ralf Schönfeld rät, „die so genannte Härtefallregelung in Anspruch zu nehmen, mit der eine Erklärung auf Papier doch möglich sein wird“. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz sagt weiter, dass die Finanzämter angehalten sind, „die Regelung großzügig auszulegen“. Auch können Betroffene die Service-Center der Finanzämter in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Juli jeweils donnerstags von 8 bis 18 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung aufsuchen, um dort die Papiervordrucke zu erhalten.

Zuvor müsse jedoch ein so genannter Härtefallantrag gestellt werden. Eine Form ist dabei nicht vorgeschrieben. Das geht Schönfeld zufolge schriftlich, telefonisch beim Bürgerservice des Finanzamts oder gleich vor Ort. Bei der Formulierung sollten die Eigentümer sich möglichst an die gesetzlichen Vorgaben für Härtefälle orientieren. Unter die „wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit“, die einem Antrag auf Verzicht zur elektronischen Abgabe entsprechen, fallen unter anderem kein Computer oder Internet sowie fehlende Medienkompetenz.

Mögliche Begründungen für einen Härtefallantrag könnten laut Schönfeld beispielsweise lauten:

• „Ich habe keinen Computer und keinen Internetzugang. Der finanzielle Aufwand zur Schaffung der Voraussetzungen steht in keiner wirtschaftlich sinnvollen Relation für eine einmalige elektronischen Abgabe über ELSTER.“

• „Aufgrund meines Alters und fehlender Medienkompetenz bin ich nicht in der Lage, die Erklärung über ELSTER abzugeben.“

Ein Versand der Papierformulare für die Grundsteuererklärung per Post an die Steuerpflichtigen sei nicht mehr vorgesehen. Das Finanzministerium habe aber erklärt, dass selbstverständlich die Möglichkeit bestehe, den Vordruck zugesandt zu bekommen. Das gehe jedenfalls dann, wenn sich Betroffene an das Finanzamt wenden und glaubhaft versichern, nicht in der Lage zu sein, das Finanzamt zu erreichen, sei es mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf anderem Weg.

 

Info

Näheres zum Thema auf der Homepage Haus & Grund www.hausundgrund-rlp.de/Grundsteuerreform. Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat unter www.fin-rlp.de/grundsteuer ebenfalls eine spezielle Informationsseite eingerichtet. Außerdem gibt es eine Info-Hotline des Finanzamts unter Telefon 0261-20179279.

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