Landau / Weingarten
Tödlicher Streit in Weingarten: Familie des Opfers leidet immer noch
Der Tod eines 17-Jährigen in der Nähe der Grillhütte von Weingarten im Sommer 2023 hat tiefe Spuren vor allem bei seiner Familie hinterlassen. Das wurde bei der Befragung seiner Mutter und seines Bruders vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Landau deutlich. Das Urteil der ersten Instanz wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Nun wird am Landgericht neu verhandelt.
Der Schüler ist in den frühen Morgenstunden erstochen worden, etwa zwei Stunden zuvor waren Opfer und Angeklagter auf einer Party aneinandergeraten. Unter Tränen berichtete seine Mutter, dass ihr Sohn offen, freundlich und hilfsbereit gewesen sei. Sein Tod habe sie in tiefe Verzweiflung gestürzt, sie habe sich bis heute nicht davon erholt. Sie habe allerdings auch keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen.
Freunde ihres Sohnes, die dabei waren, als er starb, hätten ihr geschildert, wie sie die Tat erlebt hätten. Sie beklagte, dass sich der Angeklagte nicht bei ihr entschuldigt habe. Sie habe zwar gehört, dass die Familie in den sozialen Medien den Vorfall bedauert habe, in ihren Augen habe es sich aber um einen Mord gehandelt. Es sei ihr unbegreiflich, wie der Angeklagte in erster Instanz habe davon freigesprochen werden können.
Bruder hat Mutter informiert
Auch dem 23-jährigen Bruder des Opfers war die Betroffenheit anzumerken. Wie die meisten Freunde beschrieb er seinen Bruder als fröhlich, offen und sehr nett. Seine vielleicht andere, aggressivere Seite, die sich wohl unter Alkoholeinfluss bemerkbar gemacht haben soll, will er so nie bemerkt haben. Vom Tod seines Bruders habe er in den frühen Morgenstunden von der Polizei erfahren und dann seine Mutter informiert. Die Freunde des Bruders hätten auch ihm berichtet, was geschehen sei. Später habe er Einsicht in die Akten nehmen können. Über Details daraus hätte er mit den jungen Männern nicht gesprochen. Er gab an, lange Zeit nach der Tat vor allem an Schlafstörungen und Alpträumen gelitten zu haben, er sei auch zwei Monate krankgeschrieben worden. Auch er habe das Erlebte ohne professionelle Unterstützung oder Medikamente verarbeitet.
Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, dieser habe sich bei der ersten Verhandlung entschuldigt. Das sei wohl nicht auf fruchtbaren Boden gefallen, weshalb man von einem erneuten Versuch zunächst Abstand genommen habe. Der Anwalt der Familie stellte den Antrag, der Mutter ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zuzuerkennen. Dem Antrag wurde nicht widersprochen.
Einen anderen Antrag des Rechtsanwalts hatte die Kammer abgewiesen. Darin hatte er verlangt, dass aus dem Urteil der ersten Instanz den Zeugen keine Vorhalte mehr gemacht werden sollten. Mit Staatsanwalt und Verteidigung war das Gericht jedoch der Überzeugung, dass in den Vorhalten lediglich der Wortlaut der Aussagen der Zeugen wiedergegeben werde.
Schwierige Erinnerung
Die erste Verhandlung ist zwei Jahre her. Das ist vor allem für die damals fast alle noch sehr jungen Zeugen – viele von ihnen damals zwischen 15 und 17 Jahren – eine sehr lange Zeit. So ist es nicht verwunderlich, dass Prozessbeteiligte oft mit „Das weiß ich nicht mehr“ antworteten.
Gut waren jedoch die Erinnerungen der Richterin, die in der ersten Verhandlung die Position der Berichterstatterin innehatte. Diese führt Protokoll über alles, was gesagt wird. Sie gab nun den durch den Angeklagten geschilderten Tathergang wieder. Dieser habe gesagt, er sei mit Freunden zu der Party an der Grillhütte gefahren, nachdem er bereits mehrere Dosen eines Whisky-Cola-Mixes getrunken hatte. Grundlos will er mit dem 17-Jährigen in Streit geraten sein, führte die Protokollantin aus. Dessen Freunde sollen ihm laut Aussage dann zu Hilfe geeilt sein. Dabei sei er niedergeschlagen und getreten worden, sei kurz bewusstlos gewesen, habe der Angeklagte damals ausgesagt.
Unter Schock
Weitere Aussagedetails nach Angaben der Richterin: Nach der Rangelei habe er sein Handy vermisst. Freunde hätten ihn nach Hause gebracht, er sei aber wieder zur Grillhütte gefahren, um nach dem Telefon zu suchen. Als er wieder im Auto gesessen habe, sei die Gruppe um den 17-Jährigen vorbeigekommen. Er sei erschrocken, als sie in das Autofenster hineingeleuchtet hätten. Er sei ausgestiegen und habe das in der Ablage der Fahrertür zur Abschreckung liegende Messer mitgenommen. Es sei zu einem verbalen Schlagabtausch gekommen. Dann will er von dem 17-Jährigen eine Ohrfeige bekommen haben, worauf er zugestochen habe. Danach sei er davongefahren. Zu Hause habe er sich umgezogen und seine Kleidung in die Waschmaschine gegeben.
Er habe unter Schock gestanden, die Tat sei ihm wie ein Albtraum vorgekommen, soll der Angeklagte in erster Instanz gesagt haben. Deshalb habe er nur schlecht die eigene Gefühlslage beschreiben können, aber er habe sich völlig hilflos gefühlt und Angst vor dem gehabt, was der Messerstich angerichtet haben könnte, sagte der Angeklagte damals. Er sei dann ziellos durch die Gegend gefahren und habe das Messer irgendwo in ein Gewässer geworfen.
Durch Abgleich mit den Aufzeichnungen aus dem Protokoll der ersten Verhandlung konnten dann viele der Zeugenaussagen verifiziert werden.