Kreis Germersheim Strafe für Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein

Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr verurteilte das Amtsgericht Kandel jetzt einen 44-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Germersheim zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Als Auflage soll er sich einer Therapie stellen, sprich, sich selbst um Therapieplatz und Kostenträger kümmern.
Seine Mieterin konnte es an jenem Vorabend von Christi Himmelfahrt 2018 nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren. Sie rief die Polizei, nachdem sie gesehen hatte, wie der Angeklagte spätabends unter lautem Fluchen versuchte, in die Hofeinfahrt einzuparken, aus seinem Auto fiel und in seinen Partyraum torkelte. Unter Tränen berichtete die Zeugin, dass der Vermieter sie schikaniere, wenn er getrunken habe. Wenn er nicht betrunken sei, komme sie gut mit ihm aus. Die junge Mieterin wohnt seit neun Jahren im Haus des Angeklagten. „Ich fahre immer die Antennen raus, wenn er abends heimkommt“, schilderte sie ihre Angst. Sie habe nicht gewusst, dass der 44-Jährige keinen Führerschein hat. Aber, dass er auch am 21. April 2018 Auto gefahren sei, das habe sie gesehen. Es war der Geburtstag ihrer Tochter. Der Angeklagte behauptete, er sei an den Tagen überhaupt nicht zu Hause gewesen. Ziemlich aufgekratzt versuchte er, die Zeugin herabzusetzen. Daraufhin fragte ihn der Richter, ob er an diesem Morgen, es war gegen 10 Uhr, schon etwas getrunken habe. „Ja ein Bier, es können auch zwei und ein Kurzer gewesen sein“, war der 44-Jährige überzeugt, der Verhandlung trotzdem folgen zu können. Aus seinem Fahreignungsregister geht hervor, dass ihm die Kreisverwaltung verboten hat, mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen etwa dem Fahrrad, zu fahren. Seine Fahrerlaubnis war ihm bereits dreimal entzogen worden. Eine Vorstrafe wegen einer Trunkenheitsfahrt hat er auch schon. Als die Polizei in den Partyraum kam, sei der Angeklagte betrunken gewesen, sagte ein Polizist aus. 2,29 Promille wurden später anhand der Blutprobe festgestellt. Das sei Nachtrunk gewesen, behauptete der Angeklagte. Ein Bekannter vom Tennisclub habe ihn heimgefahren und dann erst habe er was getrunken. Anhand des Einsatzberichts der Polizei stellte sich heraus, dass er für diesen Nachtrunk ganze zehn Minuten zur Verfügung gehabt hätte. Das schaffe niemand, wies der Richter darauf hin, dass der Alkohol nicht gleich nach dem Trinken im Blut nachweisbar ist. Für die Behauptung des Angeklagten über seinen angeblichen Nachtrunk müsse ein Gutachter gehört werden, sagte der Amtsrichter. Darauf hätte er es ankommen lassen, wenn er nicht vorsichtshalber nach den Kosten eines Gutachtens gefragt hätte. Nachdem das Gericht so etwa 400 Euro bis 600 Euro geschätzt hatte, blieb der Angeklagte bei seiner Behauptung über den Nachtrunk. Für das Gericht waren die Taten durch die Zeugenaussagen erwiesen. Die Bewährungsauflage zwingt den Verurteilten, sich mit seinem Alkoholkonsum zu befassen. Sieht er das nicht ein, muss er ins Gefängnis.