Kandel RHEINPFALZ Plus Artikel Stadtrat schafft Voraussetzung für zehn Reihenhäuser in Saarstraße

Auf dieser Fläche sollen zehn Reihenhäuser entstehen.
Auf dieser Fläche sollen zehn Reihenhäuser entstehen.

Erst Tankstelle, dann Abstellfläche: Nun könnte ein Investor wieder Gewerbe auf dem Gelände in der Kandeler Saarstraße schaffen. Der Stadtrat hat den Weg frei gemacht.

Viele Jahre sind vergangen, seit Autofahrer auf der Nordseite der Saarstraße, Hausnummern 72 und 74, noch Benzin tanken konnten. Die Aral-Tankstelle von Willi Helfer befand sich dort, auch Unimogs wurden zeitweise repariert. Doch nun wird das Gelände größtenteils als Abstellfläche genutzt.

Schon 2022 gab es Pläne zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern und zur Ansiedlung von Gewerbe, wie es in einem Mischgebiet auch möglich gewesen wäre. Die Baugenehmigung wurde erteilt, Grundlage war der Bebauungsplan. Nach vier Jahren wäre zu bauen gewesen, dann hat die Stadt die Baufrist bis 2029 verlängert.

Planung weicht von Bebauungsplan ab

Zwischenzeitlich ist ein Investor an die Stadt herangetreten, der andere Pläne vorgelegt hat. Statt der Mehrzweckhäuser möchte dieser zehn Reihenhäuser errichten, auch die geforderten Stellplätze nachweisen. Aufs Gewerbe soll aber verzichtet werden. Darum hat sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit dem Befreiungsantrag befasst. Eine Beratung im Bauausschuss hatte es zuvor nicht gegeben, was von einigen Ratsmitgliedern kritisiert wurde. Allerdings hätte der Ausschuss die Befreiung nicht beschließen können, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, erklärt Barbara Seither von der Verbandsgemeindeverwaltung.

Weil keine Gewerbeeinheit vorgesehen ist, weicht die Planung von den Grundzügen des Bebauungsplanes ab, weshalb eine Befreiung eigentlich nicht möglich wäre. Aber da man dem Wohnungsbau nun auch bundesweit Priorität einräumt, kann unter Umständen doch abgewichen werden, wenn die betroffene Gemeindevertretung – in diesem Fall der Stadtrat – dem Vorhaben zustimmt und nachbarliche Interessen oder öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Dem ist anscheinend nicht so, weshalb der Stadtrat schließlich die Befreiung genehmigte. Der Investor kann nun in die konkrete Planung einsteigen.

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