Kreis Germersheim So gehen die Betrüger vor
, München, Hamburg: Das sind Städte, in denen das Angebot an bezahlbaren Wohnungen knapp ist und Betrüger versuchen, Mietinteressenten abzuzocken. Der Wohnungsanbieter Immobilien Scout 24 hat einen zweiseitigen Warnhinweis zur sicheren Wohnungssuche formuliert. Wichtigster Hinweis: „Grundsätzlich sollte man niemals Geld überweisen, bevor man die Wohnung überhaupt gesehen hat“, wie Frank Wittenberg warnt. Der für Risikomanagement zuständige Vizepräsident der Firma sagt: „Als Marktführer mit über zwölf Millionen Usern hat Immobilien Scout 24 eine enorme Reichweite. Das lockt leider auch Betrüger an, die mit krimineller Energie versuchen, unseren Service und unseren guten Namen zu missbrauchen.“ Immobilien-Scout-Sprecherin Sonja May sagte gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage: „Wir selbst können diese Anbieter nicht zurückverfolgen. Die Spur verliert sich im World Wide Web.“ Der Anbieter selbst habe schon Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet: „Aber bislang wurde keiner der Täter ermittelt“, sagt May, die das Phänomen aus Großstädten seit sieben, acht Jahren kennt. Die Vorgehensweise der Betrüger ist folgende: Die Wohnung wird im Internet angeboten, E-Mails werden hin- und hergeschickt und der Vermieter teilt mit, dass er nicht bei der Wohnungsbesichtigung dabei sein kann, weil er im Ausland lebt. Der Mietinteressent solle per Vorkasse Geld überweisen, bekomme dann die Schlüssel und könne sich die Wohnung selbst anschauen. Auch in dem Lingenfelder Fall war es so. Der RHEINPFALZ liegt der E-Mail-Wechsel zwischen dem „Vermieter“ der Lingenfelder Wohnung und einer Interessentin vor. Der Vermieter „Jacob Hoess“ beschreibt im ersten Mail die Wohnung, nennt Mietpreis und Kaution und teilt der Interessentin mit, dass sie seine Möbel benutzen kann, weil er dauerhaft in Großbritannien lebt. Er bittet darum, auf Englisch zurückzuschreiben. Die ganze Mail ist in sehr holprigem Deutsch verfasst, es klingt nach einer Übersetzungsmaschine. Die Interessentin schreibt zurück und fragt an, ob man die Wohnung gemeinsam besichtigen könne, wenn Hoess mal in Deutschland ist. Der „Wohnungseigentümer“ indes kommt im nächsten Mail recht schnell zur Sache: „You seem to be a nice person“, schreibt er an die ihm unbekannte Frau, führt noch mal Mietkosten und Kaution auf und schreibt der Interessentin, dass er ihr gerne die Schlüssel schicken würde, so dass sie die Wohnung selbst anschauen kann. Sie soll 1560 Euro überweisen und bekäme dann die Schlüssel. Das Finanzielle werde über „Airbnb“ abgewickelt. Airbnb ist eine Internetplattform, über die man Ferienwohnungen buchen kann. Die Interessentin schreibt dem Herrn Hoess zurück und sagt, sie wolle mehr über die Prozedur wissen. Hoess erklärt: Die Frau solle 1560 Euro an Airbnb überweisen, dann würde sie die Schlüssel geschickt bekommen und könne die Wohnung zwei Tage lang anschauen, bevor sie sich entscheiden müsse. Falls sie die Wohnung nicht wolle, würde sie das Geld von Airbnb zurückbekommen. Das Unternehmen Airbnb indes warnt ausdrücklich davor, solche Überweisungsvorgänge vorzunehmen und teilt mit, dass gefälschte Airbnb-Internetseiten und gefälschte Airbnb-E-Mail-Adressen im Umlauf sind. So wäre es vermutlich auch im Lingenfelder Fall weitergegangen – die Mietinteressentin hätte eine falsche E-Mail von Airbnb bekommen – mit den Kontoverbindungen des Herrn Hoess. Sie hat den Braten jedoch gerochen – und ist vorher abgesprungen. Uwe Becker von der Polizeiinspektion Germersheim hat von der Betrugsmasche aus Großstädten gehört: „Bei uns im Gebiet ist die Masche bislang noch nicht vorgekommen“, sagt der stellvertretende Inspektionsleiter. Er rät Betroffenen, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. (snr)