Kreis Germersheim Schöner Sitzplatz nicht barrierefrei

Der Sitzplatz am Zusammenfluss von Erlen- und Otterbach in den Michelsbach in Leimersheim ist angelegt. Nun wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Anlage zwar wunderschön, aber nicht barrierefrei erreichbar sei. Ortsbürgermeister Matthias Schardt (CDU) sagte in der Ratssitzung am Mittwoch, dass bei Tiefbauarbeiten die Prüfung auf Barrierefreiheit nicht standardisiert vorgenommen werde. Künftig soll darauf geachtet werden.

Würde zum Sitzplatz eine Rampe gebaut, müsste sie 13 Meter lang sein, um nicht zu steil zu werden. Deshalb soll auf der anderen Seite der Zufahrtsmöglichkeit zum Ufer ein zusätzlicher Sitzplatz angelegt werden, der ebenerdig erreichbar sein wird. Für Begleitpersonen soll darauf eine Bank aufgestellt werden.

Norbert Fischer (Grüne) regte an, die Bank nicht nur für zwei Personen auszulegen. Würde der Sitzplatz größer geplant, müsste auf dem abschüssigen Gelände ein größerer Höhenunterschied abgefangen werden. Die Investitionen werden bei der aktuellen Planung 5326 Euro betragen.

Der Rat beschloss, beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) zu beantragen, die Obere Hauptstraße (L 553) umgehend zu sanieren, da sie nicht mehr verkehrssicher sei. Aufgrund der Schäden hätten sich Anwohner immer wieder wegen Spritzwasser an Fassaden und Hoftoren beschwert.

Zum Gewerbegebiet Schelmenlach gab Schardt einen Sachstandsbericht ab: Demnach sind die Anregungen der Bürger nach der Offenlage abzuwägen, nicht jedoch die 35 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Schardt möchte bei den Abwägungen inhaltlich qualitative Aussagen treffen, erst die noch ausstehenden Gespräche mit den Trägern öffentlicher Belange durchgeführt werden. Schardt sagte, anhand der Brisanz der Diskussion sei dies die ehrlichste und demokratischste Lösung und er verspreche sich davon weder eine Beschleunigung noch eine Verzögerung. Schardt betonte, dass die Planungen nicht fortgeführt werden sollen, weil bereits Planungskosten angefallen seien, sondern weil er und der Rat es richtig finden und man das Gewerbegebiet wolle. Für die Abstimmung mit dem LBM sei die Straßen- und Entwässerungsplanung erforderlich. Von zwei Planungsbüros, die bisher mit dem Thema betraut waren, räumt eines Rabatte auf die Planungsleistungen ein und erhält deshalb als günstigster Anbieter den Auftrag.

In der Einwohnerfragestunde fragte Heinke Schaffhauser (Mitglied des Verbandsgemeinderates/Grüne), ob es zulässig sei, dass ein früherer Gutachter auch den Auftrag für die Straßenplanung erhalte und unterstellte dem Planungsbüro Eigeninteressen. Schardt erläuterte, dass das Büro kein Gutachten erstellt habe, sondern das Zielabweichungsverfahren im Auftrag der Verwaltung mit deren Argumenten durchgeführt habe. Eine andere Bürgerin sieht darin Bestechung, dass das Planungsbüro mit seinem Rabatt von den Vorgaben der Kostenverordnung abweiche. Schardt sagte, man habe bei beiden Büros die Modalitäten erfragt und müsse den günstigsten Anbieter beauftragen. (zir)

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