Kreis Germersheim „Sanfter Druck“ auf Hauseigentümer
Die Modernisierungsrichtlinie, die der Germersheimer Stadtrat am Donnerstag für die Innenstadt verabschiedet, dürfte bei den Haus- und Grundstückseigentümern in der Innenstadt auf einiges Interesse stoßen. Die Richtlinie ist Grundlage für die finanzielle Förderung von privaten Gebäudesanierungen. Wie viel Geld Hauseigentümer für eine Sanierung bekommen, hängt vom Einzelfall ab. Die Zuschuss-Obergrenze liegt bei 30.000 Euro (40 Prozent der Kosten), wenn ein Objekt für 75.000 Euro saniert und modernisiert wird. Bei Gebäuden von besonderer städtebaulicher oder historischer Bedeutung kann der maximale Förderbetrag von 40 Prozent der Sanierungskosten auf 50 Prozent erhöht werden. In der Modernisierungsrichtlinie heißt es: „Modernisierung bedeutet im städtebaulichen Sinne die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch bauliche Maßnahmen gemäß Paragraf 177, Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Baugesetzbuches an bestehenden Gebäuden, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Gebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf dauer verbessern und eine nachhaltige Energieeinsparung ermöglichen. Städtebaulich Missstände liegen vor, wenn die bauliche Anlage nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht.“ Entscheidend dabei ist für Hauseigentümer der Verweis auf Paragraf 177 des Baugesetzbuches, wonach die Gemeinde ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot anordnen kann, das als „städtebaulicher Missstand“ erkannte Gebäude zu modernisieren. Nicht unter das Stichwort „modernisieren“ fallen Neu- und Anbauten – sie sind also auch nicht zuschussfähig. Die Modernisierungsrichtlinie - wir berichteten bereits im November – gilt für das Germersheimer Altstadtgebiet zwischen der Straße An der Hochschule, Richtofenstraße, An der Stengelkaserne, Klosterstraße, Ludwigsring bis Stiegel, entlang Hochgestade (Donnersgasse) bis zur Hauptstraße, Königstraße, Paradeplatz, Weißenburger Tor, An der Grabenwehr, Ritter-von-Schmauß-Straße und Straße an der Hochschule. Ein Bauprojekt, das kaum umstritten ist, ist der geplante Neubau eines Aldi-Marktes an seinem jetzigen Standort in der Speyerer Straße im Gewerbegebiet. Weil Aldi ähnlich wie jetzt schon einen Werbe-Pylon aufstellen will, muss der Bebauungsplan neu ausgelegt werden. Der Werbe-Pylon (Werbe-Säule) darf maximal 22 Meter hoch werden. Die kleinen Werbesäulen an der Einfahrt dürfen höchsten 8 Meter in die Höhe gehen. Stadtrat Eine öffentliche Sitzung des Germersheimer Stadtrates findet am Donnerstag, 22. März, 18 Uhr im Bürgersaal im Stadthaus statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem: Bericht der Klimaschutzmanagerin, Nachwahl von Ausschussmitgliedern, Bebauungsplan Speyerer Straße (Aldi), Bürgerfragestunde.