Kreis Germersheim Opferzahlen des Holocaust geleugnet

„Ich hab alles gelöscht“, beteuerte ein 38-Jähriger aus dem Landkreis Germersheim. Das Strafverfahren wegen Volksverhetzung wurde jetzt vom Amtsgericht Germersheim gegen eine Geldauflage von 4000 Euro eingestellt.

Im April 2017 hatte der Arbeiter auf der öffentlichen Seite der Tageschau behauptet, dass die Opferzahlen des Holocoust nicht stimmen würden. Der Angeklagte postete dazu einen ausführlichen Wortbeitrag mit Zahlenmaterial aus unterschiedlichen Quellen. Darin wurde unterstellt, dass die Zahl der jüdischen Opfer es Naziregimes deutlich niedriger gewesen sei. Damit werde begründet, dass dem deutschen Volk besondere Obliegenschaften aufzuerlegen seien. Wegen Volksverhetzung musste sich der 38-Jährige nun vor dem Amtsgericht verantworten. Gleich zu Beginn der Hauptverhandlung ließ er seinen Verteidiger erklären, dass er sich von diesen Behauptungen distanziere. Es sei ihm nicht klar gewesen, dass er sich mit diesem Post strafbar gemacht hätte. Von der Meinungsfreiheit sei das jedenfalls nicht gedeckt gewesen, machte die Amtsrichterin klar. Vielmehr werden im Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen angedroht. Wer eine unter Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung des Paragraf 6 Absatz 1 (Völkermord), billigt, leugnet oder verharmlost und damit den öffentlichen Frieden stört, kann so bestraft werden. Ob dem Angeklagten das klar war oder ob er gar eigene Einsichten gewonnen hat, war nicht zu erfahren. Vielmehr sei dieser Post eine Kurzschlussreaktion auf einen Beitrag der Tagesschau gewesen. Wichtig war dem 38-Jährigen, nicht verurteilt zu werden. Denn ein solcher Eintrag im Bundeszentralregister würde sich nicht gut auf den weiteren Berufsweg auswirken. „Es ist nicht schön, was sie geschrieben haben, aber vor allem ist es nicht richtig, deshalb wird es bestraft“, gab die Richterin dem Angeklagten mit. Weil er bisher nicht vorbestraft ist und Einsicht zeigte, stimmten Staatsanwalt und Gericht dem Antrag der Verteidigung zu: Der Angeklagte zahlt 4000 Euro, dann wird das Verfahren eingestellt.

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